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Schnubbihh
Um ein wenig Licht ins Dunkle zu bringen:Ich korrigiere mich: egal ist der Stadt die Aufteilung dann eher doch nicht. Bei einer realen Teilung muss hinterher die Grundflächenzahl ja auch wieder stimmen.
- Vorderes Grundstück ist 545QM groß (genauso wie hinteres)
- Davon dürfen ca. 205QM nicht bebaut werden und müssen von der Grundstücksfläche für die Grundflächenzahl abgezogen werden
- Verbleiben 340QM Grundstück oder 68QM für die Grundflächenzahl-1 (0,2)
- 68QM entspricht ziemlich genau dem Bestandsgebäude (ich nehme an, sonst hätte das Grundstück auch gar nicht geteilt werden dürfen)
- Verbleiben noch 34QM für die Grundflächenzahl 2, die Auffahrt auf dem vorderen Grundstück würde aber bereits 70QM betragen und damit die Grundflächenzahl-2 überschreiten, gemäß Bauberatung zählt sämtliche versiegelte Fläche zu 100% zur Grundflächenzahl-2 und dazu zählen auch Schotter/Kies oder ähnliches
Entsprechend meine Sorge, dass eine Baulast für Wegerecht auf dem vorderen Grundstück gar nicht möglich ist (da Überschreitung Grundflächenzahl-2) und somit das hintere Grundstück nicht bebaubar ist. Ansonsten gibt es in der Nachbarschaft schon einige Beispiele für eine hintere Bebauung, allerdings meist mit ideell geteilten Grundstücken.