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ypg
Darf ich mal fragen, wie Dein „somit“ begründet ist?Gemäß Baustufenplan muss eine Fläche vorne an der Straße freigehalten werden von Bebauung und diese muss somit auch von der Grundstücksgröße für die Grundflächenzahl-Berechnung abgezogen werden.
Es handelt sich ja bei der freizuhaltende Fläche nicht um Gartenland. Es gibt es bei den alten Baustufenplänen meist keine Baufenster oder Baugrenzen, aber bei der freizuhaltenden Fläche sollte es sich eigentlich bzw für mein Verständnis nur um „Vorgartenfläche“ handeln. Insofern wird das volle Grundstück von 546qm für Berechnungen herangezogen.
Oder hat man Dir das bei dem Gespräch vermittelt?