Das Milchmädchen lässt grüßen.
Ich grüße zurück:
Zum einen ändert die Insolvenz nichts an den Nachbesserungsrechten der Baufirma. Mängel müssen also mit entsprechender Frist angemahnt werden. Eine Ersatzvornahme ist nur möglich, wenn die nicht fristgerecht nachgebessert werden oder Gefahr im Verzug ist. Zum anderen wird der Insolvenzverwalter jeden Euro zusammenkratzen. Also die ausstehenden Arbeiten kleinrechnen und die Differenz fordern. Außerdem wird er nicht für Ersatzvornahmen aufkommen, bei denen die Baufirma theoretisch noch zur Nachbesserung berechtigt wäre, weil diese nicht rechtssicher angezeigt wurden oder die Fristen noch nicht verstrichen sind. Dann ist noch die Frage, ob der Einbehalt wirklich für alle Mängel ausreicht.
Fast richtig. Das insolvente Unternehmen behält seine vollen Nachbesserungsrechte. Da es allerdings unvermindert zügig reagieren muß und dies in der Regel nicht mehr schafft, stehen die Karten gut, Ersatzvornahmen immerhin
durchführen zu können. Nur abwarten muß man, und
bezahlen wird man sie im Endeffekt auch selbst. Der Verwalter wird Mängel nicht einfach "kleinrechnen", sondern höchstens
hilfsweise kleinrechnen und in der Hauptsache schlicht bestreiten. Er ist kein Richter, hat hier also keine Wahrheit zu suchen, sondern er ist Parteivertreter des Vermögens der insolventen Gesellschaft. Und als solcher wird er auch einen Einbehalt einfordern, da dieser nach seiner parteiischen Auffassung unbegründet ist. Don Quixote kann dagegen vorgehen ;-)
Also die ausstehenden Arbeiten kleinrechnen und die Differenz fordern.
Nnnein. Vergiß´ jegliche Differenzrechnerei: diese in Friedenszeiten übliche Praxis wird im Insolvenzfall wertloseste Theorie ever. Ich erwähnte die Umkehr des normalen Gerechtigkeitsempfindens ja bereits in Beitrag #10. Die Forderungen des Insolvenzverwalter sind sofort in voller Höhe und ohne jedwede Verrechnung fällig, in den Genuß des Verrechnungsbetrages wird man meist garnicht kommen, da dessen Erstreiten in der Regel unwirtschaftlich ist; und in den Genuß sonstiger - d.h. nicht (mehr) bestreitbarer - Gegenforderungen zu durchschnittlich zehn Prozent Quote in durchschnittlich zweieinhalb Jahren.
Man kann es garnicht oft genug wiederholen, daß eine Fertigstellungsbürgschaft die EINZIGE Sicherheit für Bauherren ist. Eine Insolvenz unterscheidet sich von anderen Seenöten am wesentlichsten dadurch, daß hier Frauen und Kinder zuletzt in die Rettungsboote kommen und der gerichtlich eingesetzte neue Kapitän trockenen Fußes von Bord geht. Eine Sicherheit gehen Insolvenz gibt es nicht, denn; ob Schneider GbR oder Holzmann AG, es gibt kein too Big to fail.