B
BiffBiff
Der Paragraf ist mir bekannt, trotzdem danke dafür.Hat der Nachbar das schon so umgesetzt mit der Abgrabung? Wie ist das bislang gesichert? ... abgraben ist im Baugesetzbuch §909
genau geregelt, wer da für was zu sorgen hat. Wir haben uns damit beschäftigt, weil wir ebenfalls im Hang sind und auf der einen Seite auch abgraben mussten(allerdings nur 1m).
Ja hat er, gesichert ist da nichts.
Bilder sagen mehr als tausend Worte. In diesem Fall ist die Zeichnung aber aussagekräftiger.