Ich antworte mal im Paket, da mein Beitrag mit drölfzig Zitaten wohl fast allein eine ganze Seite hoch würde ;-)
Wenn jemand als angenehm empfindet, in der eigenen Zugangs/Zufahrt Situation vom Nachbarn separiert zu sein, mache ich natürlich darauf aufmerksam, daß eine Tiefgaragen-Ein-/Ausfahrt ungleich stärker ins Gewicht fällt. Leider schweigt der Bebauungsplan darüber, wo die TG ihre Ein-/Ausfahrt haben soll.
Mitlesern mit dem Wunsch nach ungleich ausgerichteten Doppelhaushälfte gebe ich gerne den Hinweis, daß wir hier dank
@MadameP ein Beispiel eines zweieiigen Doppelhauses an Board haben. Dem TE allerdings empfehle ich eher die Abstandnahme von diesem Bauplatzangebot, da die Beschreibung seiner Hauswünsche nach meiner Einschätzung mit den hier einrichtbaren Möglichkeiten praktisch unvereinbar sein oder zumindest die Kompromiß-Schmerzgrenze überschreiten wird.
U.a. steht hier im Bebauungsplan, das Haus solle entweder erst durch sein Dachgeschoss zweigeschossig werden oder aber im Anstattvillasinne zweigeschossig nur einen eher bescheidenen Spitzboden haben (DN II=I+D ab 34°, DN II=II bis 33°).
Die geforderte "Deckungsgleichheit" zwischen den Hälften fordert zwar keine Zwillingsähnlichkeit, aber insgesamt erwarte ich zwischen so ziemlich allem, was Otto Normalhälftennachbar vorschweben dürfte und den Vorstellungen des TE eine nett gesagt "erhebliche Dissonanz". Da nützt ein aus 90° abweichenden Himmelrichtungen auf seine Hälften Zugehen zu wenig, um dies übersehen zu können. Daß aufgrund der Erschließung über Eck der TE in Hälfte 14 bei technisch gleicher Firstrichtung gefühlt ein giebelständiges und der Nachbar in Hälfte 15 ein traufständiges Haus haben kann, halte ich allerdings für möglich - Eingangsseitengleichheit ist hier nicht gefordert. Ein salomonisches Ei des Kolumbus gewissermaßen ;-)