Baugrenze umgehen durch Grundstückserweiterung anstatt Teilung

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B

basti1088

Hallo zusammen,

ich habe folgende Frage.
Meine Eltern werden meiner Schwester und mir ein Grundstück vermachen, das direkt an das ihre angrenzt.
Dieses habe ich im nachfolgenden Bebauungsplan rot umrahmt.

1.png


Das Grundstück und Haus nord-östlich der Umrahmung ist das Grundstück meiner Eltern.

Aktuell stehen auf dem Grundstück noch 2 Garagen und eine alte Werkstatt. Sobald diese abgerissen sind, wollen meine Schwester und ich dort ein Doppelhaus bauen.
Nach meinem aktuellen Verständnis gibt es dann auf beiden Seiten des Grundstücks, eine Bebauungsgrenze von 3 Metern, die eingehalten werden muss (ebenso nach vorne und hinten, dies ist aber für die Frage nicht relevant und wird daher nicht markiert). Wenn in der Mitte dann ein Doppelhaus steht, darf auf eine der beiden Bebauungsgrenzen eine Garage gestellt werden, die andere Seite muss frei bleiben.

2.png


Wie würde sich das aber verhalten, wenn das Grundstück meiner Eltern erweitert wird?

3.png


3.png


Würde damit dann die eine Bebauungsgrenze entfallen? Geht das?

Viele Grüße
Basti
 

Anhänge

Y

ypg

darf auf eine der beiden Bebauungsgrenzen eine Garage gestellt werden, die andere Seite muss frei bleiben.
Das ist so nicht richtig. Generell darf man insgesamt 15 Meter Grenzbebauung mit Garage, maximal 9 Meter auf einer Seite.

nichts desto trotz kann ich Deinen Gedanken nicht folgen.
Das kleine o steht übrigen für offene Bauweise -> einfach mal googeln, dann ergibt sich wahrscheinlich für Dich eine naheliegende Lösung.
 
Y

ypg

Ach, meinst Du, dass Ihr dann auf dem Eigentum Eurer Eltern bauen wollt? Kurz gesagt: Eigentümer des Hauses ist der, dem das Grundstück gehört. Kein Aber, keine Ausnahme.
 
Z

Zubi123

Ich vermute er meint, dass die bisher 2 flurstücke (Grundstück Eltern und Grundstück Werkstatt/Bauplatz) zu einem Flurstück zusammengelegt werden sollen, damit es das Abstandsgebot zw. Grundstück Doppelhaus und Elternhaus nicht mehr gibt.

mich vermute, dass du das sogar anders lösen kannst, in dem du eine Zustimmung von den Nachbarn (Eltern) einholst, dass auch auf der zweiten Grundstücksgrenze eine Grenzbebauung für Garage erfolgen darf.
 
B

basti1088

Ich vermute er meint, dass die bisher 2 flurstücke (Grundstück Eltern und Grundstück Werkstatt/Bauplatz) zu einem Flurstück zusammengelegt werden sollen, damit es das Abstandsgebot zw. Grundstück Doppelhaus und Elternhaus nicht mehr gibt.

mich vermute, dass du das sogar anders lösen kannst, in dem du eine Zustimmung von den Nachbarn (Eltern) einholst, dass auch auf der zweiten Grundstücksgrenze eine Grenzbebauung für Garage erfolgen darf.
Ja genau das meinte ich.
Laut den Infos die ich bisher hatte gibt es so etwas wie "eine Erlaubnis einholen" nicht, sondern die Vorgaben sind fest und können nicht ausgehebelt werden. Daher war ich auf der Suche nach einer anderen Lösung.
 
WilderSueden

WilderSueden

Eine Erlaubnis des Nachbarn reicht nicht, er muss auch die Abstandsfläche übernehmen. Und hier gibt es dann Probleme, wenn denn die Eltern können in den Abstandsflächen nichts mehr bauen bzw. die bestehende Garage müsste abgerissen werden.

Grundsätzlich dürfte es möglich sein, die Grundstücke zu vereinigen und dann per Eigentümergemeinschaft ideell zu teilen. Nachteil ist dann halt, dass ihr eine Eigentümergemeinschaft habt und euch gegenseitig reinfunken könnt. Insbesondere ist das auch ein Problem, wenn mal nicht mehr alles in Familienbesitz ist oder man sich verstreitet
 
Zuletzt aktualisiert 16.11.2024
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