Baugrenze umgehen durch Grundstückserweiterung anstatt Teilung

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Zuletzt aktualisiert 18.12.2024
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11ant

11ant

Das versteh ich gerade nicht ganz. Wenn ich das richtig verstanden hab, sind das doch gerade schon zwei Grundstücke, nur dass beide den Eltern gehören? Dann ändert sich für das Grundstück mit der elterlichen Bebauung doch gar nichts.
Zunächst einmal schließe ich mich @11ant an mit der Frage nach der Grundflächenzahl und deren Einhaltung für das resultierende Grundstück der Eltern? Wieso das eine Frage der Erschließung bzw. Grunddienstbarkeiten sein sollte, verstehe ich allerdings (noch) nicht.
Wir wissen nicht, ob die Nichtüberschreitung der Grundflächenzahl des Elterngrundstückes (deren Wohnhaus nebst Garage auf dem Flurstück 150/1 steht) bisher grundstücksweise (150/1 und /2 zusammen veranlagt) oder flurstücksweise bewertet wurde. Worst Case wird dies bei einem Bauantrag (für 150/2 oder für ein vereinigtes Grundstück aus 150/1 und /2) neu geprüft. Augenscheinlich hält die Wohnhausbebauung von 150/1 die Grundflächenzahl ein - aber gilt dies auch unter Anrechnung einer Zufahrtsversiegelung eines GFL-Korridors ?
150/1 und das Werkstattgrundstück 150/2 haben offenbar keine Zufahrten zur Haupttrasse des vormaligen Goethestraße. Mindestens bei unterschiedlichen Eigentümern könnte 150/2 mangels Erschließung das Baurecht verweigert werden, ein förmliches GFL-Recht mit dem dienenden Grundstück 150/1 abverlangt werden oder sich die Frage stellen, eine Zufahrt von der Haupttrasse der vormaligen Goethestraße zuzulassen. Wir wissen es nicht, auch ich nicht, aber die Stichstraße 149 wird nicht aus Jux da sein.
2 Fragen würden mich außerdem quälen:
1. Sind denn Doppelhäuser überhaupt erlaubt? und
2. Braucht es bei dieser Größe des Grundstückes unbedingt eine Randbebauung?
Mir scheint, dass da genug Platz wäre auch ohne auszukommen schon allein um freier bei der Größe der Gebäude zu sein.
1. ich erkenne keinen Ausschluß von "D" oder eine Festlegung auf "E".
2. nein, der TE will wohl hypothetisch das maximale Haus-Baufenster ergründen und zu diesem Zweck die "verlorene" Breite der seitlichen Bauwiche einer Nutzung mit privilegierten Nebengebäuden zuführen. Insofern ist seine Rechnung "Grundstücksbreite minus beidseitig drei Meter gleich Summe der eigenen und Schwesterhälftenbreite".
 
11ant

11ant

offenbar keine Zufahrten zur Haupttrasse des vormaligen Goethestraße.
der vormaligen Goethestraße sollte es heißen - was waren das doch paradiesische Zustände, als wir zwar schon lange keinen Kaiser mehr hatten, aber doch immerhin noch fette zehn Minuten lang einen Tippfehler korrigieren konnten.
 
Y

ypg

nein, der TE will wohl hypothetisch das maximale Haus-Baufenster ergründen
Das lese ich nicht aus der Frage. Der TE möchte zwei Grenzbebauungen für die Garagen und macht jetzt eine Nebenfrage/Problem auf, die/das es nicht geben muss, weil ja zwei Garagen nach Baurecht erlaubt wären.
offene Bauweise, also 50 Meter Hausfront sind erlaubt, usw.
Das einzige, was mich irritiert ist, dass es noch keiner ausgenutzt hat. Entweder es war nicht nötig und die Bewohner haben gut geplant oder es gibt die Regel, nur auf einer Seite eine Auffahrt zu generieren. Ich lese aber von keiner solchen Einschränkung. Deshalb würde ich eine einfache Bauvoranfrage zum DH machen: je links und rechts mit Garage, ggf sogar mit einer mutigen Erweiterung auf 2 x 9 Meter für einen AB.
Die Gemeinde ist ja vielleicht bestrebt, das alte Gebiet etwas zu verjüngen.
 
Y

ypg

Das einzige, was mich irritiert ist, dass es noch keiner ausgenutzt hat.
Ich korrigiere mich: im Bebauungsplan sind nur Vorschläge eingezeichnet, wie man zwischen dem Altbestand (grau) bauen kann.
Wenn man in Googlemaps einige Bereiche mit dem Lageplan abgleicht, dann stellt man fest, dass sich die Eigentümer/Bauherren damals viele Freiheiten hinsichtlich der Garagen nehmen konnten - unter anderem wurden Carports an die Straße gebaut oder die Garage hinten an die Baugrenze. Bebauungsplan zeigt anderes.
Der Altbestand hat sogar Garagen jinter der Baugrenze errichtet.
Nicht desto trotz: Der Schuppen, der abgerissen wird, hat ja schon sehr große Ausmaße und kann als visueller Platzhalter bei der Planung des Doppelhauses nutzen. Auch zum Nachbarn (Ecke Bremthaler Str) sollte eine Grenzgarage möglich sein.
 
Zuletzt aktualisiert 18.12.2024
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