Vielen Dank für die weiteren, zahlreichen Beiträge.
Danke für die weiteren Unterlagen. Ich bin da auch bei der Meinung der Architekten. Bezugshöhe ist 155,77 m + 5m *2% = 155,87 Fertigfußboden
Mit der Traufhöhe und Firsthöhe geht hier fast Alles.
Da du mit Keller baust, hast Du vermutlich auch einiges an Material übrig was Du zum Auffüllen nutzen kannst.
Ich würde mit dem Nachbar reden das der die Auffüllung bis auf Dein Gelände mit einer Böschung von 2:1 machen darf. Da hat der den Vorteil, das der die Garage bauen darf. Und Du sparst Auffüllmaterial.
Klär mal ab, ob ein CP näher an die Strasse darf. Du hast sonst an dem Weg das gleiche Problem wie Dein Nachbar im Süden.
Wie schon angemerkt ist genau das die Fragestellung (Keller oder Bodenplatte), vor allem unter Gesamtkostengesichtspunkten. Ich würde jetzt so vorgehen, dass ich ein Baugrundgutachten anfertigen lasse und damit Tiefbauer anfrage und mir verschiedene Optionen anbieten lasse:
- Grundstück quasi vollständig auffüllen und verdichten bis 155 bis 156 m OK Fertigfußboden
- Grundstück teilweise auffüllen (Grundfläche und Terrasse, optional 1 m Stützmauer) und verdichten bis OK Fertigfußboden
- Kellergrube ausheben, Aushub zur Verfüllung auf Grundstück verwenden etc.
Die Anmerkungen zur alternativen Positionierung der Garage/CP sind super, ich kann mir aber nicht vorstellen, dass das genehmigt wird (siehe Anhang).
Irgendwie mangelt es mir bei der Hausplatzierung an Privatsphäre auf der Terrasse. Geht das nur mit so? Mir fällt aber auf Anhieb auch nix besseres ein.
Die Platzierung ist sicherlich ein Kompromiss aus: Aussicht Burg/Wald im Nordosten, Nutzbarkeit Grundstück Richtung Süden, Ausrichtung Dach für Photovoltaik usw.
Bei der Errichtung der Garage wäre Privatsphäre schon ein Stück weit gegeben (siehe Anhang, OK Garage soll bei +158,75 m liegen). Die Tür am Haus des Nachbarn auf dem Bild stellt nicht die Haupteingangstür dar, sondern einen Hauseingang aus der Garage. Die oberen beiden Fenster gehören zum Bade- und Schlafzimmer. Von dort wird man sicher Einsicht auf die Terrasse haben.
Die beiden Nachbarhäuser sind mit der Terrasse nach Nordosten (Aussicht) ausgerichtet, davon weicht das aktuell diskutierte Konzept natürlich ab (aus den genannten Gründen).
Da ist auch wenn es nur ein kleines bißchen Hang ist, nach dessen großzügigem Auffüllen kein Geld mehr.
Ich kann dem TE nur meine (nicht nur hiesigen) Beiträge zum Thema Kellerregel und Keller-Frage empfehlen, und sehe hier recht klar einen Teilkeller oder ein gemäßigtes Split Level mit einem Hof bzw. einen Umgang mit dem Terrain á la
@Nordlys.
Was verstehst du unter "Umgang mit dem Terrain á la Nordlys"?
Den Teilkeller würdest du dann ausschließlich als Nutzkeller im vorderen Bereich (Richtung Straße) anlegen?
Bzgl. Split Level konnte ich kaum Informationen finden (Mehrkosten etc.). Sinnvoll wäre das ja in der Ostecke des Grundrisses oder (siehe Anhang)?