Im Koalitionsvertrag CDU/SPD hat man vereinbart die Verdienstgrenzen anzuheben und die Konditionen den aktuellen Gegebenheiten anzupassen.
Die Frage ist nur wann?
Danke für die schnelle Antwort. Und ich schließe mich Dir an, die Infos zur Erhöhung der Einkommensgrenze sind sehr interessant. Nach dem Gespräch mit einem Berater der WI-Bank, kann ich sagen, dass es bei der Arbeitszeitverkürzung darauf ankommt, wie vorhersehbar die Rückkehr zur "alten" Arbeitszeit ist. Und hier gilt: Wenn die Arbeitszeit mindestens während der 12 Monate nach Antragstellung verkürzt ist kann davon ausgegangen werden, dass es sich nicht um einen vorübergehenden Zustand handelt. Ergo, dann wird das reduzierte Gehalt angerechnet. Ob die verkürzte Arbeitszeit durch Elternzeit oder andere Teilzeitmaßnahmen zustande kommt, ist dabei irrelevant.Das ist interessant. Danke für die Info.
Wenn jemand da etwas mitbekommt, bin ich an Neuigkeiten zum Thema interessiert.
Nr. | Ergebnis | Beiträge |
1 | KfW fordert Zuschuss zurück aufgrund des Hausvertrags | 14 |