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Na, und mich erstmal. Da sagt Yvonne hier in manchen Monaten mehrmals, 1,5 Geschosse gäbe es baurechtlich nicht, und dann benutzt eine Gemeinde diesen Volksmundbegriff in einem offiziellen Dokument. Das nennt sich dann wohl bürgernahe Verwaltung.Mich hat dieser Punkt mit der Angabe 1,5 Geschosse irritiert
Was damit gemeint ist, können wir hier nur spekulieren: vielleicht sind die Bezugshöhen so ungünstig gewählt, daß trotz der nominell ausreichenden sechs Meter Wandhöhe (praktisch ein "geschlechtsneutraler" Begriff für Traufhöhe) und achteinhalb Meter Firsthöhe bei den meisten Grundstücken effektiv doch nur ein großzügiger Kniestock anstatt eines vollständig geradwandigen Obergeschosses herauskommt. Die Grundflächenzahl von 0,35 steht jedenfalls allein als Baumassenbegrenzung, eine Geschossflächenzahl und eine Geschossigkeit sind formell nicht begrenzt.
Eventuell versteckt sich das irgendwo beim "Schutzgut Wasser", welche Tiefbohrungen ausgeschlossen wären.Wenn im Kaufvertrag keine spezifizierende Regelung getroffen wird, ist das nur eine Empfehlung.
Es gibt auch Wärmepumpe ohne Erdwärmesonden.