Auswahl eines Grundstücks im Neubaugebiet

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Zuletzt aktualisiert 07.01.2025
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11ant

11ant

Mich hat dieser Punkt mit der Angabe 1,5 Geschosse irritiert
Na, und mich erstmal. Da sagt Yvonne hier in manchen Monaten mehrmals, 1,5 Geschosse gäbe es baurechtlich nicht, und dann benutzt eine Gemeinde diesen Volksmundbegriff in einem offiziellen Dokument. Das nennt sich dann wohl bürgernahe Verwaltung.

Was damit gemeint ist, können wir hier nur spekulieren: vielleicht sind die Bezugshöhen so ungünstig gewählt, daß trotz der nominell ausreichenden sechs Meter Wandhöhe (praktisch ein "geschlechtsneutraler" Begriff für Traufhöhe) und achteinhalb Meter Firsthöhe bei den meisten Grundstücken effektiv doch nur ein großzügiger Kniestock anstatt eines vollständig geradwandigen Obergeschosses herauskommt. Die Grundflächenzahl von 0,35 steht jedenfalls allein als Baumassenbegrenzung, eine Geschossflächenzahl und eine Geschossigkeit sind formell nicht begrenzt.

Wenn im Kaufvertrag keine spezifizierende Regelung getroffen wird, ist das nur eine Empfehlung.
Es gibt auch Wärmepumpe ohne Erdwärmesonden.
Eventuell versteckt sich das irgendwo beim "Schutzgut Wasser", welche Tiefbohrungen ausgeschlossen wären.
 
Y

ypg

Da sagt Yvonne hier in manchen Monaten mehrmals, 1,5 Geschosse gäbe es baurechtlich nicht,
Ja, merkwürdig...
Und warum? Weil sich die Angaben auf reine Vollgeschosse beziehen, und die werden in ganzen Zahlen definiert. 1/2 ist ungleich voll! 1/2 ist halb, und Halbgeschosse gibt es auch nicht.

Ggf fangen die Newbies in der Verwaltung an, Ihre selbst früher verwendeten Laien-Begriffe schon zu verschriften, oder sie passen sich dem Volk an ;)
Zu dem Inhalt selbst: es sind ja immer (oder oft nur) Einschränkungen definiert. In diesem Fall gelten Sattel-, Walm- und Zeltdächer für die eingeschossigen Häuser. Bedeutet: Eingeschosser dürfen kein Pult- oder Flachdach haben. Zweigeschosser betrifft es nicht.
Aber ich habe mir jetzt den Bebauungsplan aus Zeitgründen nicht angeschaut, mich nur auf die letzten Beiträge gestützt.
 
L

Limbrandi

Vielen Dank für Eure Unterstützung.
Wie würdet Ihr den Punkt mit der evtl. Hochwassergefahr bewerten ?

Falls ein Keller in Frage käme, müsste wahrscheinlich eine weiße/schwarze Wanne drum rum. Schlägt eine Wanne stark in den Geldbeutel?
Und ist ein Satteldach aufgrund der einfacheren Richtung günstiger umzusetzen als ein Walm- oder Zeltdach?
 
11ant

11ant

Falls ein Keller in Frage käme, müsste wahrscheinlich eine weiße/schwarze Wanne drum rum. Schlägt eine Wanne stark in den Geldbeutel?
Ich meine mehr Höhenspiel zu erinnern, als daß ein Keller lediglich "in Frage käme".
Meine 11ant Kellerregel kennst Du ja, nachzulesen in "Mit oder ohne Keller: eine Regel als Entscheidungswerkzeug".
.
Und ist ein Satteldach aufgrund der einfacheren Richtung günstiger umzusetzen als ein Walm- oder Zeltdach?
Ebenfalls in

ging ich gerade darauf ein, daß ein Satteldach eventuell aus Höhengründen "nahegelegt würde".
Grundsätzlich ist Walm von der Konstruktion abhängig noch aufwendiger / teurer als Zelt, und beide schon teurer als Sattel (aber wie gesagt mit abhängig vom Dachstuhl). Richtig teuer wird es vor allem, wenn man aus dem Rechteck-Grundriss ausbricht.
 
11ant

11ant

Ihr Lieben, die den Bebauungsplan gelesen haben: könnt Ihr nicht die harten Fakten mal benennen für solche wie mich, die dafür zZ wenig Zeit haben?
Nein. Gestern um auch schon fast Zubettgehzeit hat meine Wachheit gerade noch gelangt, die Fakten wahrzunehmen - aber nicht auch, sie noch auswendig zu lernen. Das war schon eine ermüdende Schnitzeljagd, weil einen die Gemeinde-Website von Pontius zu Pilatus weiterschickt. Das übersichtlich-kompakte Informieren der Bauwilligen hat in dieser Gemeinde nett gesagt noch "Potential". Ich habe aber in den letzten 24 Stunden alle Punkte hier referiert, die mir aufgefallen waren. Also zusammengefaßt: im Prinzip haben die Beschränkungen das Profil, eine "Stadtvilla" zu erlauben; unklar geblieben ist mir nur die Bezugshöhe; aber das Höhenspiel reicht aus, um die Höhenbegrenzungen den entscheidenden halben Meter zu knapp werden lassen zu können - und dann würde es auf "Magnumkniestock statt Anstattvilla" hinauslaufen. Das genauer zu eruieren, schien mir den Rahmen des honorarfreien Kümmerns zu sprengen. Chefarztbehandlung ist die andere Türklingel.
 
Zuletzt aktualisiert 07.01.2025
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