H
Hildermann99
Ich habe folgende Situation und möchte wissen wie es Rechtlich aussieht. Ich habe vor 20 Jahren mein Haus gebaut und die Garage (12m )steht ein Meter von der Nachbarsgrenze. Untendrunter befinden sich zwei Schlafzimmern im KG, deshalb musste ich damals 2 Meter Baulast zum Nachbarn eintragen. Diese hat mir der Nachbar damals genehmigt. Ich habe an der selben Seite zum Nachbarn vorübergehend eine Brennholzüberdachung gebaut um Holz für ca. 3 Jahre zu lagern. Es ist unter dem Zaun so das es den Nachbar nicht stört, und es ist unter 2 Meter. Der Nachbar möchte das ich es abbaue, da meine Garage 12m lang ist, und ich dort nichts mehr bauen kann. Ich werde auf keinen Fall mit ihm streiten. Ich wollte mich nur erkundigen wie es Rechtlich ist.
Wenn die Garage mit der Baulast eingetragen ist, gilt in diesem Fall immer noch die 12m Regel? sind in diesem Fall die 12 Meter ausgeschöpft? Der Bauamt meint, das ich trotz Baulast an dieser Seite nichts mehr bauen kann. Ich verstehe, wenn die Garage mit 12m ohne Baulast an der Grenze steht, ist es gar keine Frage, aber wie ist es mit der Baulast? Darf ich an dieser Seite noch was bauen oder nicht? Würde mich freuen wenn mir da jemand sagen kann, wie es in diesem Fall gesetzlich geregelt ist.
Vielen Dank
Wenn die Garage mit der Baulast eingetragen ist, gilt in diesem Fall immer noch die 12m Regel? sind in diesem Fall die 12 Meter ausgeschöpft? Der Bauamt meint, das ich trotz Baulast an dieser Seite nichts mehr bauen kann. Ich verstehe, wenn die Garage mit 12m ohne Baulast an der Grenze steht, ist es gar keine Frage, aber wie ist es mit der Baulast? Darf ich an dieser Seite noch was bauen oder nicht? Würde mich freuen wenn mir da jemand sagen kann, wie es in diesem Fall gesetzlich geregelt ist.
Vielen Dank