Baulast und Grenzbebauung zum Nachbarn

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H

Hildermann99

Ich habe folgende Situation und möchte wissen wie es Rechtlich aussieht. Ich habe vor 20 Jahren mein Haus gebaut und die Garage (12m )steht ein Meter von der Nachbarsgrenze. Untendrunter befinden sich zwei Schlafzimmern im KG, deshalb musste ich damals 2 Meter Baulast zum Nachbarn eintragen. Diese hat mir der Nachbar damals genehmigt. Ich habe an der selben Seite zum Nachbarn vorübergehend eine Brennholzüberdachung gebaut um Holz für ca. 3 Jahre zu lagern. Es ist unter dem Zaun so das es den Nachbar nicht stört, und es ist unter 2 Meter. Der Nachbar möchte das ich es abbaue, da meine Garage 12m lang ist, und ich dort nichts mehr bauen kann. Ich werde auf keinen Fall mit ihm streiten. Ich wollte mich nur erkundigen wie es Rechtlich ist.

Wenn die Garage mit der Baulast eingetragen ist, gilt in diesem Fall immer noch die 12m Regel? sind in diesem Fall die 12 Meter ausgeschöpft? Der Bauamt meint, das ich trotz Baulast an dieser Seite nichts mehr bauen kann. Ich verstehe, wenn die Garage mit 12m ohne Baulast an der Grenze steht, ist es gar keine Frage, aber wie ist es mit der Baulast? Darf ich an dieser Seite noch was bauen oder nicht? Würde mich freuen wenn mir da jemand sagen kann, wie es in diesem Fall gesetzlich geregelt ist.

Vielen Dank
 
mayglow

mayglow

Was heißt denn "an der Stelle"? "An der Stelle" hätte ich jetzt erstmal verstanden als "statt der Garage" aber die scheints ja noch zu geben. Hinter der Garage ebenso im Grenzbereich? Das hab ich in deiner Erklärung nicht ganz verstanden.

Und was wurde denn genau als Baulast eingetragen? Bei uns wurden zum Bau auch welche eingetragen, aber da war zT richtig ne Karte bei, in der die Flächen markiert sind. Gab es sowas bei euch auch?
 
H

Hildermann99

Was heißt denn "an der Stelle"? "An der Stelle" hätte ich jetzt erstmal verstanden als "statt der Garage" aber die scheints ja noch zu geben. Hinter der Garage ebenso im Grenzbereich? Das hab ich in deiner Erklärung nicht ganz verstanden.

Und was wurde denn genau als Baulast eingetragen? Bei uns wurden zum Bau auch welche eingetragen, aber da war zT richtig ne Karte bei, in der die Flächen markiert sind. Gab es sowas bei euch auch?

Sorry, habe mich etwas falsch ausgedrückt. Mit "an der Stelle" meinte ich die Stelle, an der ich den Brennholzunterstand gebaut habe. Ich hänge ein Skizze mit dran, um es zu verdeutlichen. Es ist in Rheinland-Pfalz.


Danke
 

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Y

ypg

Das hab ich in deiner Erklärung nicht ganz verstanden.
ich auch nicht.
an der selben Seite zum Nachbarn vorübergehend eine Brennholzüberdachung gebaut
Selbe Stelle, daneben oder dahinter?
Es ist unter dem Zaun
Unter oder neben dem Zaun, und was hat ein Zaun damit zu tun? Wo befindet sich der Zaun? Ist der Zaun relevant?
so das es den Nachbar nicht stört,
Der Nachbar möchte das ich es abbaue,
Anscheinend stört es dem Nachbarn…
Zur Frage:
gilt in diesem Fall immer noch die 12m Regel? sind in diesem Fall die 12 Meter ausgeschöpft?
12 Meter sind 12 Meter… ob nun mit Baulast oder ohne, ob Grenzbebauung oder nicht.
 
Zuletzt aktualisiert 17.02.2025
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