W
W.Heisenberg
Danke für euren Input.
Der Bebauungsplan ist bekannt. Da ist auch die Garagen eingezeichnet - so wie andere Garagen auch. Bis 3m mittlere Wandhöhe sind diese auch mit Grenzbebauung ohne weiteres zulässig. "Die mittlere Wandhöhe „H“ bemisst sich von der festgelegten Geländeoberfläche bis zum Schnittpunkt der aufgehenden Außenwand mit der Dachhaut "
Grundstück ist bisher noch nicht vermessen. Es war ein Kauf innerhalb der Familie und der Plausi-Check mit der Flurkarte vom Katasteramt hat die Größe bestätigt.
Vorsprechen beim Bauamt möchte ich - stand jetzt - nicht. Möchte ungern schlafende Hunde wecken. Dazu stört mich die Höhenüberschreitung auch nicht, so lange mein Bauvorhaben genehmigt wird.
Der Bebauungsplan ist bekannt. Da ist auch die Garagen eingezeichnet - so wie andere Garagen auch. Bis 3m mittlere Wandhöhe sind diese auch mit Grenzbebauung ohne weiteres zulässig. "Die mittlere Wandhöhe „H“ bemisst sich von der festgelegten Geländeoberfläche bis zum Schnittpunkt der aufgehenden Außenwand mit der Dachhaut "
Grundstück ist bisher noch nicht vermessen. Es war ein Kauf innerhalb der Familie und der Plausi-Check mit der Flurkarte vom Katasteramt hat die Größe bestätigt.
Vorsprechen beim Bauamt möchte ich - stand jetzt - nicht. Möchte ungern schlafende Hunde wecken. Dazu stört mich die Höhenüberschreitung auch nicht, so lange mein Bauvorhaben genehmigt wird.