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Lef47671
Hallo zusammen,
ich habe Mitte Februar eine Bauvoranfrage beim zuständigen Landratsamt eingereicht.
Das Grundstück, das ich bebauen möchte, liegt zu 2/3 im unbeplanten Innenbereich hintenraus zu 1/3 im Außenbereich. Das habe ich mit den Mitarbeitern auf der Gemeinde vorher abgeklärt.
Die Bauvoranfrage habe ich gestellt, weil ich vorher wissen will, ob ein Wohnhaus (so wie ich mir es vorstelle) auf dem Grundstück errichtet werden darf, weil es sich ja in die umgebende Bebauung einfügen muss.
Gestern, nach 2 Monaten, habe ich mich per Mail beim Landratsamt erkundigt wie der Stand meiner Anfrage ist und wann ich ungefähr mit einer Rückmeldung rechnen kann.
Als Antwort kam, dass sie im Grunde zur Dauer keine Aussage machen können, was ich mir eigentlich schon gedacht habe und auch verstehe.
Darüber Hinaus kam aber noch per Mail der Hinweis, dass es sich bei Bauvoranfragen zu Bauvorhaben im Außenbereich - wie es bei mir der Fall wäre - aber länger ziehen kann, da die Naturschutzbehörde mit einbezogen werden muss. Von dieser Behörde hängt die Entscheidung letztlich ab.
Da stellen sich mir die Fragen:
a) Kann das Landratsamt einfach „Entscheiden“, dass das Bauvorhaben im Außenbereich ist? Ich habe mehrmals mit der Gemeinde durch Einsicht in den Flächennutzungsplan abgeklärt von wo bis wo der unbeplante Innenbereich geht. In den eingereichten Plänen ist das Haus natürlich auch nur im Innenbereich eingezeichnet.
b) Ist es überhaupt nötig/üblich/rechtens, dass die Naturschutzbehörde bei Bauvorhaben im Innenbereich überhaupt „mitredet“? Wenn ich den zuständigen Bearbeitern am Landratsamt klar mache, dass es sich nicht um den Außenbereich handelt, erhoffe ich mir, dass man die Naturschutzbehörde umgehen kann.
Zu Feedback würde ich mich sehr freuen.
Gruß
ich habe Mitte Februar eine Bauvoranfrage beim zuständigen Landratsamt eingereicht.
Das Grundstück, das ich bebauen möchte, liegt zu 2/3 im unbeplanten Innenbereich hintenraus zu 1/3 im Außenbereich. Das habe ich mit den Mitarbeitern auf der Gemeinde vorher abgeklärt.
Die Bauvoranfrage habe ich gestellt, weil ich vorher wissen will, ob ein Wohnhaus (so wie ich mir es vorstelle) auf dem Grundstück errichtet werden darf, weil es sich ja in die umgebende Bebauung einfügen muss.
Gestern, nach 2 Monaten, habe ich mich per Mail beim Landratsamt erkundigt wie der Stand meiner Anfrage ist und wann ich ungefähr mit einer Rückmeldung rechnen kann.
Als Antwort kam, dass sie im Grunde zur Dauer keine Aussage machen können, was ich mir eigentlich schon gedacht habe und auch verstehe.
Darüber Hinaus kam aber noch per Mail der Hinweis, dass es sich bei Bauvoranfragen zu Bauvorhaben im Außenbereich - wie es bei mir der Fall wäre - aber länger ziehen kann, da die Naturschutzbehörde mit einbezogen werden muss. Von dieser Behörde hängt die Entscheidung letztlich ab.
Da stellen sich mir die Fragen:
a) Kann das Landratsamt einfach „Entscheiden“, dass das Bauvorhaben im Außenbereich ist? Ich habe mehrmals mit der Gemeinde durch Einsicht in den Flächennutzungsplan abgeklärt von wo bis wo der unbeplante Innenbereich geht. In den eingereichten Plänen ist das Haus natürlich auch nur im Innenbereich eingezeichnet.
b) Ist es überhaupt nötig/üblich/rechtens, dass die Naturschutzbehörde bei Bauvorhaben im Innenbereich überhaupt „mitredet“? Wenn ich den zuständigen Bearbeitern am Landratsamt klar mache, dass es sich nicht um den Außenbereich handelt, erhoffe ich mir, dass man die Naturschutzbehörde umgehen kann.
Zu Feedback würde ich mich sehr freuen.
Gruß