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Lef47671
Hallo,
danke für deine Rückmeldung.
Dass wir "diletantische" Fehler bei den Plänen gemacht haben vermute ich nicht. Den Plan hat nämlich ein befreundeter Architekt angefertigt, der uns darüber informierte, aus welchem Grund er das Haus genau an der Stelle des Grundstücks platziert... das das nämlich der Bereich ist, in dem der unbeplante Innenbereich gilt.
Deine Wette würde ich gerne eingehen. Wir haben zwei zuständige Mitarbeiter am Bauamt der Gemeinde gefragt, wie sie die Erfolgschancen einer Bauvoranfrage sehen. Deren Aussage nach sehen beide keine Probleme, wenn das Wohnhaus im Grundstücksteil liegt, der im Innenbereich liegt und sich das Haus in die bestehende Bebauung einfügt.
Wir haben einen befreundeten Architekten gefragt, wie er die Erfolgschancen einer Bauvoranfrage sieht. Seiner Aussage nach sieht er keinen Grund, wieso man im innenliegenden Grundstücksteil nicht bauen darf.
Wir haben einen Tiefbauer gefragt, wie er die Erfolgschacen einer Bauvoranfrage sieht. Auch der ist zum geichen Ergebnis gekommen.
Bevor wir das Grundstück kaufen wollten wir diese Aussagen durch eine rechtsverbindliche Bauvoranfrage absichern. Da das Landratsamt das Bauvohaben aber grundsätzlich anders (Außenbreich statt unbeplanter Innenbereich) einschätzt als alle vorher genannten Instanzen/Personen, stellte ich mir die schon oben gestellten Fragen. Kann das Landratsamt das Grundstück zum Außenbereich erklären obwohl der Flächennutzungsplan etwas anderes sagt? Oder wurde am Landratsamt aus versehen ein Fehler gemacht...
Gruß
danke für deine Rückmeldung.
Wie ich schon geschrieben habe: Ich habe keinen Flächennutzungsplan bekommen. Online ist er nicht abrufbar.Den bekommt man nicht, den schaut man sich an. Die meisten sind eh online abrufbar.
Ich würde mir wünschen, dass du die Beiträge anderer Leser zunächst aufmerksam liest. Ich habe nämlich geschrieben, dass ich mit den Mitarbeitern auf der Gemeinde zusammen den Flächennutzungsplan begutachtet habe. Dem Flächennutzungsplan zu Folge ist das Grundstück zu 2/3 im Innebereich. Diese "Behördentrottel" haben mir das sowohl mündlich auch auch schriftlich bestätigt. Die öffentliche Situation ist also so, wie ich sie schon geschildert hab. Wenn ein Mitarbeiter des Landratsamts jedoch widersprüchliche Aussagen zum Flächennutzungsplan und somit zur öffentlichen Situation macht, werde ich von meinem Recht gebrauch machen und ihm das klar machen.Um es mal zu klären, bevor Du es noch einige Male wiederholst: Man macht der Gemeinde oder dem Amt nicht klar, wie die Öffentliche Situation aussieht. Die machen _Dir_ etwas klar! Und man klärt auch nichts ab, sondern die klären dich auf!
Und auch, wenn es einige Behördentrottel gibt (die gibt es ja überall), kann man dennoch davon ausgehen, dass sie wissen, was sie da tun.
Genau! Und da dieser bunte Flächennutzungsplan eindeutig sagt, dass über die Hälfte des Grundstück im Innenbereich liegt werde ich wohl den Behörden, die das fälschlicherweise anders sehen, klar machen müssen.Nein, natürlich nicht. Das steht fest. In bunt im Flächennutzungsplan.
Ich würde mir wie gesagt wünschen, dass du die Beiträge anderer Leser aufmerksamer liest. Wie gesagt liegen 2/3 im Innenbereich und 1/3 im Außenbereich. Und nicht anders rum!Aber sicher doch. Natürlich klärt es den Sachverhalt etwas besser auf. Denn mal ehrlich: Die Prognose sieht recht schlecht aus, wenn 1/3 im ungeplanten Innenbereich, also ein 34er Gebiet, 2/3 im Aussengebiet liegt, dann eventuell noch eine dilettantische Zeichnung, wo man genau nur einen Fehler machen muss, um eine Absage zu bekommen, abgibt.
Ich gehe soweit, dass ich meine Frage vom letzten Jahr um die Bauvoranfrage erweitere. Ich wette, da sind einige Regeln nicht bedacht worden.
Ps. Baugesetzbuch lesen!
Dass wir "diletantische" Fehler bei den Plänen gemacht haben vermute ich nicht. Den Plan hat nämlich ein befreundeter Architekt angefertigt, der uns darüber informierte, aus welchem Grund er das Haus genau an der Stelle des Grundstücks platziert... das das nämlich der Bereich ist, in dem der unbeplante Innenbereich gilt.
Deine Wette würde ich gerne eingehen. Wir haben zwei zuständige Mitarbeiter am Bauamt der Gemeinde gefragt, wie sie die Erfolgschancen einer Bauvoranfrage sehen. Deren Aussage nach sehen beide keine Probleme, wenn das Wohnhaus im Grundstücksteil liegt, der im Innenbereich liegt und sich das Haus in die bestehende Bebauung einfügt.
Wir haben einen befreundeten Architekten gefragt, wie er die Erfolgschancen einer Bauvoranfrage sieht. Seiner Aussage nach sieht er keinen Grund, wieso man im innenliegenden Grundstücksteil nicht bauen darf.
Wir haben einen Tiefbauer gefragt, wie er die Erfolgschacen einer Bauvoranfrage sieht. Auch der ist zum geichen Ergebnis gekommen.
Bevor wir das Grundstück kaufen wollten wir diese Aussagen durch eine rechtsverbindliche Bauvoranfrage absichern. Da das Landratsamt das Bauvohaben aber grundsätzlich anders (Außenbreich statt unbeplanter Innenbereich) einschätzt als alle vorher genannten Instanzen/Personen, stellte ich mir die schon oben gestellten Fragen. Kann das Landratsamt das Grundstück zum Außenbereich erklären obwohl der Flächennutzungsplan etwas anderes sagt? Oder wurde am Landratsamt aus versehen ein Fehler gemacht...
Gruß
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