K
Koniferenbude
Wir haben ein Eckgrundstück mit Altbestand gekauft. Der Altbestand soll abgerissen werden und im Anschluss auf dem Grundstück ein Neubau errichtet werden. Laut Bebauungsplan ist in der Gegend eine eingeschossige Bebauung zulässig. Eingeschossig heißt in diesem Fall eingeschossig nach den in den 1960ern geltenden Vorgaben, die wesentlich strenger sind als die heutigen. Bei der Stadt haben wir eine Bauvoranfrage gestellt und eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch beantragt. An unsere Bauvoranfrage haben wir ein Beiblatt angehängt, um unsere Argumente vorzutragen. So steht zwei Häuser weiter ein Haus mit einem vor wenigen Jahren errichteten Anbau mit zwei Vollgeschossen. Außerdem stehen an der Straßenseite, an der wir bauen werden ebenfalls nur Häuser mit zwei Vollgeschossen (älter als der Bebauungsplan). Anhand unserer Pläne haben wir auch dargelegt, dass das unser Haus trotz höherem Kniestock noch deutlich niedriger ist als die umliegenden Häuser.
Nun haben wir nach mehrmonatiger Wartezeit eine Anhörung zur Ablehnung bekommen und waren erst mal sehr überrascht, da wir uns ganz gute Chancen ausgerechnet hatten. In der Ablehnung steht als avisierter Entscheidungsgrund lediglich, dass eine Befreiung eine Vorbildwirkung darstellen würde. Auf unsere Argumente wurde gar nicht eingegangen. Um auf die Anhörung sinnvoll reagieren zu können, haben wir darum gebeten uns die maßgeblichen Entscheidungsgründe (Ermessen) mitzuteilen, aber bisher nichts erhalten.
Hat vielleicht jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und Tipps wie man weiter vorgehen könnte?
Nun haben wir nach mehrmonatiger Wartezeit eine Anhörung zur Ablehnung bekommen und waren erst mal sehr überrascht, da wir uns ganz gute Chancen ausgerechnet hatten. In der Ablehnung steht als avisierter Entscheidungsgrund lediglich, dass eine Befreiung eine Vorbildwirkung darstellen würde. Auf unsere Argumente wurde gar nicht eingegangen. Um auf die Anhörung sinnvoll reagieren zu können, haben wir darum gebeten uns die maßgeblichen Entscheidungsgründe (Ermessen) mitzuteilen, aber bisher nichts erhalten.
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