Ist mein geplanter Carport noch Genehmigungsfrei?

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J

joshia01

Hallo,

nach 30 Jahren würde ich mir doch gerne endlich einen Carport bauen.

Nun würde ich den gerne genehmigungsfrei bauen, aber ich glaube, dafür ist der zu groß, da 2 Auto drunter passen sollen.

Im alten Bebauungsplan von vor 30 Jahren ist ja schon ein einfacher Carport eingezeichnet, wurde aber nie gebaut.
So möchte ich jetzt auch meinen Doppelcarport bauen, nur das der halt statt 3,60m ganze 6,00m breit wird.
Und wegen dem Dachüberstand kann der auch nur ca. 4,75 tief werden oder ich muß ihn 25cm näher an die Straße bringen.
Aber das würde ich auf meine Kappe nehmen und riskieren..

Nun zu meinen Fragen:

Ich muß den Carport mit einer Seite ca. 25cm von der Nachbargrundstücksgrenze bauen, dazwischen ist unsere Mauer und auf der möchte ich den Carport nicht setzen.

- 1. So, jetzt ist da der Carport ja dann 5,00m tief auf der Grundstücksgrenze
- 2. Gegenüber ist die Tiefe logischerweise auch 5,00m (zählt die Seite auch als eine Grenze, ist ja mitten auf meinem Grundstück ?)
- 3. zur Straße hin ist der 6,00m breit
- 4. und unten ist der Carport dann logischerweise auch 6,00m breit (zählt das als Grenze ?)

Um in Niedersachsen genehmigungsfrei zu sein, darf lt. google die bebaute Grundstücksgrenze höchstens 9,00m tief sein und alle
anderen Grenzen insgesamt 15m.

So, wenn jetzt 2+3 als Grenze zählen, wäre das aber für alle anderen Grenzen schon 6,00m+5,00m+6,00m = 17m

Jetzt meine Frage: sind alle 4 Seiten des Carports Grenzen (dann wären es für den Punkt alle anderen Grenzen 17m) ?
Oder wie muß man das sehen ?

Würde mich über eine Antwort sehr freuen.
Danke

ist-mein-geplanter-carport-noch-genemigungsfrei-666964-1.jpg
 
N

nordanney

Ironie: Dein Haus hat auch vier Grenzen mit über 30m. Bitte sofort abreißen.

Ansonsten hat @ypg ja schon was geschrieben: Grundstücksgrenze ist das Zauberwort.
 
J

joshia01

Ansonsten hat @ypg ja schon was geschrieben: Grundstücksgrenze ist das Zauberwort.

Also habe ich 2 Grundstücksgrenzen die betroffen sind: Strasse und die zum rechten Nachbarn. Somit Strasse 6m breit und Nachbar 5m tief.
Strasse zählt zu alle anderen Grenzen. Somit dürfte der Carport eigentlich mit 30m² genehmigungsfrei sein.

ist-mein-geplanter-carport-noch-genemigungsfrei-666982-1.jpg
 
J

joshia01

Da baust Du ja nicht auf die Grenze, sondern hältst 6 Meter Abstand.
?

Das blaue soll der Carport sein. Zum Nachbarn rechts 5m tief bis ans Haus.
Vorne an der Strasse (3m Grenzabstand zur Strasse) wird der Carport 6m breit.
Also sind es vom Carport zur linken Grundstücksgrenze 11,20m .
 
Zuletzt aktualisiert 03.11.2024
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