J
joshia01
Hallo,
nach 30 Jahren würde ich mir doch gerne endlich einen Carport bauen.
Nun würde ich den gerne genehmigungsfrei bauen, aber ich glaube, dafür ist der zu groß, da 2 Auto drunter passen sollen.
Im alten Bebauungsplan von vor 30 Jahren ist ja schon ein einfacher Carport eingezeichnet, wurde aber nie gebaut.
So möchte ich jetzt auch meinen Doppelcarport bauen, nur das der halt statt 3,60m ganze 6,00m breit wird.
Und wegen dem Dachüberstand kann der auch nur ca. 4,75 tief werden oder ich muß ihn 25cm näher an die Straße bringen.
Aber das würde ich auf meine Kappe nehmen und riskieren..
Nun zu meinen Fragen:
Ich muß den Carport mit einer Seite ca. 25cm von der Nachbargrundstücksgrenze bauen, dazwischen ist unsere Mauer und auf der möchte ich den Carport nicht setzen.
- 1. So, jetzt ist da der Carport ja dann 5,00m tief auf der Grundstücksgrenze
- 2. Gegenüber ist die Tiefe logischerweise auch 5,00m (zählt die Seite auch als eine Grenze, ist ja mitten auf meinem Grundstück ?)
- 3. zur Straße hin ist der 6,00m breit
- 4. und unten ist der Carport dann logischerweise auch 6,00m breit (zählt das als Grenze ?)
Um in Niedersachsen genehmigungsfrei zu sein, darf lt. google die bebaute Grundstücksgrenze höchstens 9,00m tief sein und alle
anderen Grenzen insgesamt 15m.
So, wenn jetzt 2+3 als Grenze zählen, wäre das aber für alle anderen Grenzen schon 6,00m+5,00m+6,00m = 17m
Jetzt meine Frage: sind alle 4 Seiten des Carports Grenzen (dann wären es für den Punkt alle anderen Grenzen 17m) ?
Oder wie muß man das sehen ?
Würde mich über eine Antwort sehr freuen.
Danke
nach 30 Jahren würde ich mir doch gerne endlich einen Carport bauen.
Nun würde ich den gerne genehmigungsfrei bauen, aber ich glaube, dafür ist der zu groß, da 2 Auto drunter passen sollen.
Im alten Bebauungsplan von vor 30 Jahren ist ja schon ein einfacher Carport eingezeichnet, wurde aber nie gebaut.
So möchte ich jetzt auch meinen Doppelcarport bauen, nur das der halt statt 3,60m ganze 6,00m breit wird.
Und wegen dem Dachüberstand kann der auch nur ca. 4,75 tief werden oder ich muß ihn 25cm näher an die Straße bringen.
Aber das würde ich auf meine Kappe nehmen und riskieren..
Nun zu meinen Fragen:
Ich muß den Carport mit einer Seite ca. 25cm von der Nachbargrundstücksgrenze bauen, dazwischen ist unsere Mauer und auf der möchte ich den Carport nicht setzen.
- 1. So, jetzt ist da der Carport ja dann 5,00m tief auf der Grundstücksgrenze
- 2. Gegenüber ist die Tiefe logischerweise auch 5,00m (zählt die Seite auch als eine Grenze, ist ja mitten auf meinem Grundstück ?)
- 3. zur Straße hin ist der 6,00m breit
- 4. und unten ist der Carport dann logischerweise auch 6,00m breit (zählt das als Grenze ?)
Um in Niedersachsen genehmigungsfrei zu sein, darf lt. google die bebaute Grundstücksgrenze höchstens 9,00m tief sein und alle
anderen Grenzen insgesamt 15m.
So, wenn jetzt 2+3 als Grenze zählen, wäre das aber für alle anderen Grenzen schon 6,00m+5,00m+6,00m = 17m
Jetzt meine Frage: sind alle 4 Seiten des Carports Grenzen (dann wären es für den Punkt alle anderen Grenzen 17m) ?
Oder wie muß man das sehen ?
Würde mich über eine Antwort sehr freuen.
Danke