Vertragsstrafe im Baugesetzbuch Vertrag - Neubau

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MachsSelbst

Wer das glaubt, sollte sich mit dem Begriff "Preis-Leistungs-Verhältnis" näher befassen.
Denn es ist eben meist nicht so, dass der Kunde einen Polo kauft und einen Rolls Royce erwartet.
Nur ein sehr kleiner Teil versteht das leider nicht, in den Foren entsteht aber der Eindruck, es wären fast alle so drauf...

Abgesehen davon kann der Laie Qualität oft auch gar nicht beurteilen. Wie oft gab es schon Blindverkostungen, wo der Hobby-Restaurantkritiker dann einen 50 EUR Rosé nicht vom Tetrapack-Weißwein vom Aldi unterscheiden konnte...
 
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Mucuc22

Vertragsstrafe sollte so vereinbart werden, dass sie richtig weh tut. Natürlich muss sie jegliche für den Bauherrn entstandenen Kosten decken + x. Beim nächsten Bau dann vllt.
 
11ant

11ant

Vertragsstrafe sollte so vereinbart werden, dass sie richtig weh tut. Natürlich muss sie jegliche für den Bauherrn entstandenen Kosten decken + x. Beim nächsten Bau dann vllt.
Für Pönalen in dieser Größenordnung bist du im Übrigen nicht "mächtig" genug. Das kriegt vielleicht ein VW oder eine BASF in ihre Verträge mit Bauunternehmern hinein, aber sicherlich nicht Willi Wutz, einer von zig Bauherren, die gerade mit deinem GU bauen...
Das ist das Problem, und führt dazu, daß bereits die Poenalen im Standardbauvertrag des GU "passen" müssen. Wenn ein Anwalt die wesentlich verschärft und der GU das schlucken würde, läse ich das sogar als Indiz, daß eine vollständige Vertragserfüllung garnicht ernsthaft beabsichtigt ist (Betrüger sind weil sie nichts halten mit Versprechen sehr großzügig).
Dass ich frustriert bin ist richtig aber es liegt garantiert nicht am Geld. Eher am schlechten Preis Leistungsverhältnis meines Hauses.
D.h. Du hast zu einem Nichtdiscountpreis unterschrieben und die Schlechterfüllung kommt nun bei der Arbeit (denn bei der Materialauswahl hättest Du sie ja in den Bauleistungsbeschreibung bemerken können) ?
 
Zuletzt aktualisiert 20.09.2024
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