Notarieller Kaufvertrag - Keine Garantie für Bauland

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F

Frechdachs

Was wir gemacht haben zwecks Abstandsflächen: Den Notar einen Auszug aus dem Baulastenverzeichnis einholen lassen. Der war dann ohne Eintrag.

Falls ihr euch unsicher seid, welches Grundstück ihr überhaupt kauft, würde ich gemeinsam mit dem Verkäufer den Bebauungsplan hernehmen, das Grundstück um das es aus eurer Sicht geht markieren, und das als Anlage in den Notarvertrag aufnehmen lassen - kann euch der Notar aber sicher beraten, wie man das rechtlich am saubersten macht.

Bei uns wurde sinngemäß auch vermerkt, dass der Verkäufer nicht garantiert das Grundstück sei mit dem von uns geplanten Vorhaben bebaubar. Hat für uns aber gepasst und ist verständlich, dass der Verkäufer keine Lust hat uns eine Bebaubarkeit zu garantieren, und wir beschweren uns dann weil das Mehrfamilienhaus nicht aufs Grundstücke vom Einfamilienhaus gebaut werden darf.
Insofern gibt's scheinbar Unterschiede von Notar zu Notar was "üblich" sei.
 
Y

ypg

Sollte sich ohne Garantie später herausstellen, dass das Grundstück doch nicht bebaubar ist,
Hast Du ein Szenario, was sein könnte? Mir fehlt gerade die Phantasie, außer..
Geh davon aus, dass DU die Kröte schlucken musst.
.. auf dem Grundstück ist ein Tümpel mit Kröten, die unter Naturschutz stehen. Aber ich denke, dass Ihr das Grundstück kennt?!
Anderes Szenario wäre, dass der Grund verseucht ist bzw Ihr Bodenaustausch machen müsst. Aber auch dann wäre das Grundstück bebaubar. Zwar mit Aufwand, aber nicht unmöglich.
Und wenn Dir das alles nicht reicht, dann stellst Du eine Bauvoranfrage.
So ist es. Und ein Baugrundgutachten.
im Notarvertrag die Bebaubarkeit (ggf. noch genauer präzisiert, wie z. B. Einfamilienhaus mit 2 Vollgeschosse usw.) als Beschaffenheit zu vereinbaren, ohne dass der Veräußerer eine Garantie dafür übernimmt.
Soweit kommt es noch: Traumhaus von einem Soundso-Haus ist machbar, aber dem Bauherren fehlt die Kohle für den Traum, kann nur ein Träumchen bauen. Geht dann zum Verkäufer und will Rückanwicklung. Soweit kommt es noch.
 
H

Harakiri

Soweit kommt es noch: Traumhaus von einem Soundso-Haus ist machbar, aber dem Bauherren fehlt die Kohle für den Traum, kann nur ein Träumchen bauen. Geht dann zum Verkäufer und will Rückanwicklung. Soweit kommt es noch.
Für mich ist es unbegreiflich, wie man auf die Idee kommen könnte, sofern es den geringsten Zweifel an der Bebaubarkeit eines Grundstückes gibt, dass man sich im Notarvertrag nicht bestmöglich gegen einen eventuellen Totalschaden absichert. Vom Traumhaus braucht es drin nichts zu stehen, sondern prinzipiell, dass es mit einem z. B. Einfamilienhaus bebaubar ist.

Oder anders gesagt: wenn der Verkäufer der festen Überzeugung ist, dass nichts gegen die Bebauung seines Grundstückes spricht, warum sollte er eine solche Rücktrittklausel nicht akzeptieren? Es ist bestimmt ausgeschlossen, dass sie greift … oder doch nicht?
 
Y

ypg

sondern prinzipiell, dass es mit einem z. B. Einfamilienhaus bebaubar ist.
Er hat doch die Möglichkeit, eine Bauvoranfrage zu stellen.
Wenn Du eine Hose kaufst, probierst Du sie doch auch an! Und wenn nicht, dann musst Du schauen, was Du machst. Eventuell ein paar Pfunde abnehmen. Oder vertraust Du dem Verkäufer, wenn er sagt, dass sie auf jeden Fall passen wird?

Bauland ist kein Produktionsgegenstand, keine Montagsware oder etwas mit 2-jährigen Gewährleistungsansprüchen.
Man hat kein Rückgaberecht, noch kann man es wegen Beschädigungen zurückgeben. Auch Baumbewuchs mit tiefen Wurzeln, Queckenbefall oder eine sch* Katze mit lärmenden Kindern nebenan gibt keinen Rückabwicklungsgrund.
Ist es Bauland, dann liegt es am Käufer, sich vorab mit der Bebaubarkeit, Lage, Maßen und sonst. Beschaffen auseinanderzusetzen.
 
H

Harakiri

Er hat doch die Möglichkeit, eine Bauvoranfrage zu stellen.
Hat er? Wenn die Teilung bisher nicht vollzogen ist, vielleicht gibt es gar kein Grundstück, welches die Baubehörde dann mit dem Bebauungsplan abgleichen kann, zum mindestens nicht im Sinne einer rechtsverbindlichen Beantwortung der Bauvoranfrage.

Was hilft dem Käufer, wenn er wiederum die Bauvoranfrage auf die ungeteilte Grundstücke stellt, positiv beantwortet bekommt und dann sich z. B. im Laufe des Teilungsverfahrens herausstellt, dass Baulasten notwendig sind, um die Bebauungsplan-Konformität nach Teilung sicherzustellen? Und diese Baulasten würden soeben die angedachte Bebauung verhindern?

Deswegen die Frage an der OP, ob und inwiefern alles wirklich rechtssicher geprüft ist.

Wenn Du eine Hose kaufst, probierst Du sie doch auch an! Und wenn nicht, dann musst Du schauen, was Du machst. Eventuell ein paar Pfunde abnehmen. Oder vertraust Du dem Verkäufer, wenn er sagt, dass sie auf jeden Fall passen wird?
Wenn ich die Hose nicht anprobieren kann, weil sie bisher nicht hergestellt ist (oder weil es eben einen Online-Shop ist), aber der Verkäufer mir eine Geld-zurück-Klausel in meinem Kaufvertrag anbietet, wenn sie nicht passt, dann warum nicht?
 
Zuletzt aktualisiert 08.11.2024
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