F
Frechdachs
Was wir gemacht haben zwecks Abstandsflächen: Den Notar einen Auszug aus dem Baulastenverzeichnis einholen lassen. Der war dann ohne Eintrag.
Falls ihr euch unsicher seid, welches Grundstück ihr überhaupt kauft, würde ich gemeinsam mit dem Verkäufer den Bebauungsplan hernehmen, das Grundstück um das es aus eurer Sicht geht markieren, und das als Anlage in den Notarvertrag aufnehmen lassen - kann euch der Notar aber sicher beraten, wie man das rechtlich am saubersten macht.
Bei uns wurde sinngemäß auch vermerkt, dass der Verkäufer nicht garantiert das Grundstück sei mit dem von uns geplanten Vorhaben bebaubar. Hat für uns aber gepasst und ist verständlich, dass der Verkäufer keine Lust hat uns eine Bebaubarkeit zu garantieren, und wir beschweren uns dann weil das Mehrfamilienhaus nicht aufs Grundstücke vom Einfamilienhaus gebaut werden darf.
Insofern gibt's scheinbar Unterschiede von Notar zu Notar was "üblich" sei.
Falls ihr euch unsicher seid, welches Grundstück ihr überhaupt kauft, würde ich gemeinsam mit dem Verkäufer den Bebauungsplan hernehmen, das Grundstück um das es aus eurer Sicht geht markieren, und das als Anlage in den Notarvertrag aufnehmen lassen - kann euch der Notar aber sicher beraten, wie man das rechtlich am saubersten macht.
Bei uns wurde sinngemäß auch vermerkt, dass der Verkäufer nicht garantiert das Grundstück sei mit dem von uns geplanten Vorhaben bebaubar. Hat für uns aber gepasst und ist verständlich, dass der Verkäufer keine Lust hat uns eine Bebaubarkeit zu garantieren, und wir beschweren uns dann weil das Mehrfamilienhaus nicht aufs Grundstücke vom Einfamilienhaus gebaut werden darf.
Insofern gibt's scheinbar Unterschiede von Notar zu Notar was "üblich" sei.