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mayor333
Hallo,
für unsere Sanierung des unter Denkmalschutz stehenden Hauses haben wir einen Architekten mit dem Bauantrag mündlich beauftragt.
Es wurden keine Nebenabreden getroffen oder Ähnliches.
Der Bauantrag läuft im freistellungsverfahren, sprich es ist alles geregelt im Bebauungsplan. Es wurden keinen statischen Maßnahmen getroffen oder bauliche Veränderungen.
Der Bauantrag wurde eingereicht und ist in Bearbeitung.
Gestern kam die Rechnung, 10.000€ nach HOIA. Der Architekt hat die Gesamtbaukosten auf 250.000€ festgesetzt. Wurde nie mit uns drüber gesprochen oder irgendwas festgehalten.
aktuell rechnen wir mit großzügigen 150.000€.
Zu meiner Frage, da sich die Abrechnung für den Architekt nach genau diesen Umfang berechnet, kann er ja nicht einfach mal eine Zahl annehmen oder sehe ich das falsch ?
Danke
für unsere Sanierung des unter Denkmalschutz stehenden Hauses haben wir einen Architekten mit dem Bauantrag mündlich beauftragt.
Es wurden keine Nebenabreden getroffen oder Ähnliches.
Der Bauantrag läuft im freistellungsverfahren, sprich es ist alles geregelt im Bebauungsplan. Es wurden keinen statischen Maßnahmen getroffen oder bauliche Veränderungen.
Der Bauantrag wurde eingereicht und ist in Bearbeitung.
Gestern kam die Rechnung, 10.000€ nach HOIA. Der Architekt hat die Gesamtbaukosten auf 250.000€ festgesetzt. Wurde nie mit uns drüber gesprochen oder irgendwas festgehalten.
aktuell rechnen wir mit großzügigen 150.000€.
Zu meiner Frage, da sich die Abrechnung für den Architekt nach genau diesen Umfang berechnet, kann er ja nicht einfach mal eine Zahl annehmen oder sehe ich das falsch ?
Danke