Grundlage für anrechenbare Gesamtbaukosten

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Zuletzt aktualisiert 29.04.2025
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M

mayor333

Die Fragen sind ja auch, wie groß ist das Haus und was soll alles gemacht werden. Sanierungskosten (mit Heizung, Fenstern, Böden, Wänden) werden aktuell bei normalem Standard bei ca. 1800- 2000 €/qm angesiedelt. 150.000 sind schnell weg, besonders beim Denkmal. Wie Harakiri schon schrieb, es werden normale, marktübliche Baukosten für die Preisschätzung angesetzt. Leistungsphase 1-4?
Hallo,

das Haus hat eine Wohnfläche von 92 qm nach der neuen Planung.
Architekt hat sich jetzt genau, Leistungsphase 1-4 abgerechnet. Allerdings darüber hinaus war
er auch nicht arrangiert.

Es wurde ein Bauantrag im freistellungsverfahren gestellt, da es einen Bebauungsplan gibt.
Sprich, es ging nur darum Fenster tauschen, Haustür tauschen, Klimaanlage aufstellen usw.
Keine baulichen Veränderungen a la Wandeinreißen oder Statik neu berechnen.

Außerdem gilt der Denkmalschutz nur für die Außenhülle, im Bauantrag hat der Innenausbau gar keine Erwähnung gefunden, er hat dabei auch nichts geplant.

Woher kommt denn Deine Auffassung, daß die 150k die angenommenen Baukosten wären ?
Zum Zeitpunkt der Bauantragstellung (Leistungsphase 4) sind genaue Schätzungen ibs. beim Bauen im Bestand kaum möglich.
Nun wir haben alles mit der Bank besprochen, da für einen Sanierungskredit man natürlich eine Kostenaufstellung durchgeben muss.
Wir sind dort auf etwas um die 150.000 gekommen, sind nun nur knappe 100.000 unterschied.
 
H

Harakiri

Wenn die Kostenaufstellungen durch die Bankberatung entstanden sind, haben sie ja nur im groben einen Bezug zur Realität. Die Berater sind keine Architekten und kennen das Objekt nicht im Detail, i. d. R. sind sie nicht mal in der Lage, potenzielle Kostenfallen zu erkennen und haben keine Zeit, eine gescheite Mengenermittlung zu machen.

Sie haben sicherlich ihre Erfahrungswerte aus dem Alltag, aber du kannst nicht ernsthaft eine Bauchschätzung mit einer Architektenberechnung vergleichen.
 
M

mayor333

Wenn die Kostenaufstellungen durch die Bankberatung entstanden sind, haben sie ja nur im groben einen Bezug zur Realität. Die Berater sind keine Architekten und kennen das Objekt nicht im Detail, i. d. R. sind sie nicht mal in der Lage, potenzielle Kostenfallen zu erkennen und haben keine Zeit, eine gescheite Mengenermittlung zu machen.

Sie haben sicherlich ihre Erfahrungswerte aus dem Alltag, aber du kannst nicht ernsthaft eine Bauchschätzung mit einer Architektenberechnung vergleichen.
Nein, ich habe selbstständig in den 2 Monaten warten auf den Architekt Angebote eingeholt von Firmen.
Und komme hierbei aktuell auf 150.000€
 
N

nordanney

Architekt hat sich jetzt genau, Leistungsphase 1-4 abgerechnet.
Du weiß, was die Leistungsphasen bedeuten? Und auch dass spätestens in der Leistungsphase 3 eine Kostenschätzung nach DIN 276 erstellt und Euch ausgehändigt werden muss (ist eine Pflicht, kein Wünscht Dir Was vom Architekt)? Du kannst mal davon ausgehen, dass eine Rechnung nach HOAI ohne Kostenschätzung unvollständig ist und zunächst nicht von Dir bezahlt werden muss.

P.S. Dass es naiv war, dem Architekt einen Freibrief zu geben, merkst Du ja schon. Darauf muss ich nicht mehr hinweisen. Und als Ergänzung noch - die Sanierung eines denkmalgeschützten Hauses kann problemlos zum Mittelsatz (Honorarzone III) + 30-35% Aufschlag gerechnet werden. Oder direkt in Honorarzone IV (oder V bei sehr komplexen Sanierungen) eingestuft werden.
 
11ant

11ant

Du weiß, was die Leistungsphasen bedeuten? Und auch dass spätestens in der Leistungsphase 3 eine Kostenschätzung nach DIN 276 erstellt und Euch ausgehändigt werden muss
Die zwischen Bauherr und Architekt einvernehmliche Realität der Interpretation von "Leistungsphase 1-4" beim Bauen im Bestand sieht gerne mal so aus:
Leistungsphase 1 schenken wir uns, das Haus steht ja schon
Leistungsphase 2 schenken wir uns, das Haus steht ja schon
Leistungsphase 3 Planung
Leistungsphase 4 Bauantrag / Rechnungstellung.
 
Zuletzt aktualisiert 29.04.2025
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