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mayor333
Natürlich bring es nichts zu sagen, der Architekt wurde uns empfohlen durch sehr gute Freunde, die Mutter ihrerseits arbeitet für diesen Architekt usw. .Du weiß, was die Leistungsphasen bedeuten? Und auch dass spätestens in der Leistungsphase 3 eine Kostenschätzung nach DIN 276 erstellt und Euch ausgehändigt werden muss (ist eine Pflicht, kein Wünscht Dir Was vom Architekt)? Du kannst mal davon ausgehen, dass eine Rechnung nach HOAI ohne Kostenschätzung unvollständig ist und zunächst nicht von Dir bezahlt werden muss.
P.S. Dass es naiv war, dem Architekt einen Freibrief zu geben, merkst Du ja schon. Darauf muss ich nicht mehr hinweisen. Und als Ergänzung noch - die Sanierung eines denkmalgeschützten Hauses kann problemlos zum Mittelsatz (Honorarzone III) + 30-35% Aufschlag gerechnet werden. Oder direkt in Honorarzone IV (oder V bei sehr komplexen Sanierungen) eingestuft werden.
Welche DIN276 ist das denn ? Bauordnung ? Danke
Wir haben mit dem fertigen Bauantrag der von ihm ohne Durchsicht unsererseits eingereicht wurde auch direkt die Rechnung bekommen. Jetzt sind drei Fehler mir aufgefallen, bzw wurden die wohl vergessen vom Architekt.
Ps. Ja könnte mir in den Allerwertesten beißen aktuell, ich bin auch immer der Meinung jeder soll angemessen bezahlt werden. Habe aber leider das Gefühl die Unwissenheit wurde gnadenlos ausgenutzt.