Firstrichtung parallel zur Straße od. 90 Grad Winkel?

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Y

ypg

kommt es gar nicht auf den Schreibtisch des spießigen alten Mannes und die Sache dürfte erledigt sein oder?
Ich denke mal, dass man das nicht so einfach sehen kann, wenn der Landrat etwas mitzuentscheiden hat.
Wie dem auch sei: Wie ist denn nun der Bebauungsplan? Warum sind da Gebäudeeinzeichnungen, wenn es doch noch gar nicht bebaut ist?
 
Y

ypg

Wie meinen Sie Gebäudeeinzeichnungen?
So, wie Du geschrieben hast:
Er sieht die "vorgeschlagene Gebäudeeinzeichnungen auf dem Bebauungsplan" als verbindliche Firstrichtung.
Zum Lageplan gehört die textliche Festsetzung. Bis eben gerade war uns das hier unbekannt.
Im detaillierten Bebauungsplan ist nichts von einer Firstrichtung vorgeben.
So ganz richtig ist es ja nicht. Auf wenn es nur Vorschläge sind.
Und das sieht man auch an den bereits gebauten Häusern. Da zeigt der First nicht immer in die gleiche Richtung.
Wenn das also stimmen mag, dann nimm darauf Bezug.
 
H

hanghaus2023

Mach Dir nicht so viele Gedanken. So wie Du das planen willst wird das mMn nix. In Allen Ehren, ich mag ja wenn jemand mit Stift und Papier anfängt. Aber ganz ohne Wände kann man sich das nicht vorstellen.

Hast Du Dir schon mal Grundrisse im Netz gesucht, die Dir gefallen?

Gibt es einen Hang? Oder warum hast Du so lang und schmal geplant?
 
11ant

11ant

Also nochmal mit Landrat telefoniert. Er sieht die "vorgeschlagene Gebäudeeinzeichnungen auf dem Bebauungsplan" als verbindliche Firstrichtung. Auf abermaligen Vorhalt, dass das nur eine vorgeschlagene ist, entgegnete er "das Leben ist nicht gerecht".
Ich würde nicht ausschließen, daß der Bebauungsplan qua Legende den Häuschensymbolen eine rechtliche Kraft verleiht. Oder eben im Rahmen der textlichen Festsetzungen, auf die hier ja explizit bei der Legende hingewiesen wird.
Aber er brachte mich auf ein Hintertürchen. Wenn man es als Freisteller der Gemeinde zur Genehmigung gibt, die es dann genehmigen (weil die ja selbst sagen es gibt keine Firstrichtung, sondern nur das LRA es so interpretiert) kommt es gar nicht auf den Schreibtisch des spießigen alten Mannes und die Sache dürfte erledigt sein oder?
Ich denke mal, dass man das nicht so einfach sehen kann, wenn der Landrat etwas mitzuentscheiden hat.
Löse Dich von der Vorstellung, der Sachbearbeiter sei ein Idiot, um den man sich einen Schleichweg suchen könnte. Der Landrat ist lediglich Leiter einer im Verfahren übergeordneten Behörde, aber nicht damit gleichzeitig auch Vorgesetzter des gemeindlichen Sachbearbeiters. Er kann ihm weder Weisungen erteilen, noch den vorgeschriebenen Verfahrensweg beugen, die vorgesehene Instanz übergehen oder ähnliches. Einen Freisteller umwidmen könnte er nicht. Ich kann und will hier kein Seminar über die weiten Felder der diversen hier berührten rechtlichen Zusammenhänge nicht nur des öD halten, daher nur kurz: "das geht nicht!". Du hast zwei Möglichkeiten: A. den Weg des Freistellers zu gehen. Dafür mußt Du aber absolut sicher sein, daß Du wirklich keine Vorschrift verletzst, sonst handelst Du Dir die Damoklesschwerter Baustopp, Bußgeld und Rückbauverfügung ein. Oder B. den Weg des klassischen Bauantrages zu gehen. Erst wenn den er Sachbearbeiter den dann tatsächlich mit abschlägigem Votum weiterleitet, kann der Landrat sich über diese Empfehlung hinwegsetzen und den Antrag als einwandfrei begründet anerkennen und genehmigen.
 
11ant

11ant

Erst wenn den er Sachbearbeiter den dann tatsächlich mit abschlägigem Votum weiterleitet, kann der Landrat sich über diese Empfehlung hinwegsetzen und den Antrag als einwandfrei begründet anerkennen und genehmigen.
... muß natürlich "der" Sachbearbeiter heißen. Komischer Fehlerteufel.
 
Zuletzt aktualisiert 24.11.2024
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