Ich habe ja grosses Verständnis dafür dass ein Bauvorhaben sich nach Para 34 einfügen muss, habe jedoch weniger Verständnis dafür dass es hier offenbar keine klaren und nach außen hin transparenten Kriterien gibt innerhalb derer man sich einen Plan erstellen kann der dann auch Gültigkeit hat.
Es gibt beim Par 34 keine klaren Kriterien, und es gibt auch keinen Plan. Ansonsten würde es ja quasi ein Bebauungsplan geben.
Wenn dann im gleichen Ortsteil noch gerade frisch gebaute Häuser stehen,
Gleicher Ortsteil ist aber nicht Nachbarbebauung. Man kann sich nicht auf ein ganzes Dorf oder Distrikt oder was auch immer berufen, wenn es bei Par 34 um die Nachbarbebauung geht.
Es ist nun mal so wie es ist: wer ein Grundstück kauft, der sollte sich informieren.
Und soweit ich es verstehe, hast Du doch Deine Giebelseite durchbekommen inkl, einer riesigen Doppelgarage, die eben in alten Wohnstrassen nicht so wirklich passt. Insofern kannst Du doch mit dem Ergebnis zufrieden sein?!
Wenn Du noch ein weiteres Grundstück bebauen willst, dann schicke einen Architekten, der Deine Interessen vor den ihm bekannten Bauordnungsamtmenschen vertritt. Das spart Kraft und ist meist noch etwas erfolgreicher.
Machen die beiden EG Grundrissvorschläge hinsichtlich Raumgrößen, Raumaufteilungen und Gangbreiten Sinn?
Was ist denn mit dem OG?
Da Du bzw Ihr ja plant, erst einmal im OG die Schlaf-Etage zu haben, würde ich die hier geplante Ankleide als Garderobe nutzen.
Wenn Ihr später nicht mehr könnt und nach unten zieht oder ganz oben wegen Bettlägerigkeit bleibt, braucht es auch keine große Garderobe mehr. Das kann dann alles in den Hauswirtschaftsraum.
Mir gefällt der gerade Flur nicht, weil man vom Eingang bzw Tür schon direkt in den Privatbereich schauen kann. Die Idee kommt zwar von mir, aber ich persönlich würde so lange daran rumfeilen, bis es passt. Wenn Du mit dem Entwurf zu einem Unternehmen gehst, dann hilft Dir dort keiner mehr und baut Dir alles, auch Fauxpas's.
Dann muss ich auch sagen, dass ich mit den ganzen Limitierungen bzw Wünschen, warum wieso weshalb das Haus jetzt nicht einen Meter länger gebaut wird, schon durcheinander komme. Es gibt keine Skizze, die mal eine gedachte „Baulinie“ oder „Baugrenze„ darstellt. Denn wenn Du drei Meter von der Strasse das Haus bauen musst, die Garage aber 5 Meter, kannst Du doch sehr wohl den Eingang seitlich planen. Warum man unbedingt jetzt durch eine direkte Tür in die Garage kommen muss und den Weg über die Haustür scheut, habe ich noch nie verstanden.
Ich musste tatsächlich auch noch mal nach vorn blättern , weil kein Nord gekennzeichnet ist.
Und die Garage ist auch nicht zu sehen. Ich würde immer alles, auch Stellplätze usw mit in einen Entwurf nehmen. So schnell kann man doch noch einen guten, aber anderen Dreh bekommen, vergisst dann aber die anderen Komponenten der Planung.
Ganzes Grundstück maßstabsgerecht zeichnen, die Limitierungen kennzeichnen und dann das Haus und die Garage drauf und vermitteln.
Und deshalb kann ich diese Frage..
Welche potentiellen Vorteile ergäben sich aus Eurer Sicht falls Haus oder Garage noch im Bereich von 1- max 2 m gegeneinander verschiebbar in Längsrichtung wären?
Überhaupt nicht beantworten. Gab es jemals das gezeichnete Grundstück inklusive aller Komponenten, außer der nachgereichte Lageplan von
@hanghaus2023?