Grundrissplanung Satteldachhaus 9x13m mit angebauter 6x9m Dachgeschoss

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B

Biker99

Der erfahrene Planer leitet das EG vom OG ab, worauf ich regelmäßig hinweise. Wie groß Deine Freiheiten im OG sind, kannst Du u.a. mit der Wahl der dortigen Geschossdecke beeinflussen. Siehe auch "Das Obergeschoss hat Vorrang" und "Leichtbauwände in Massivhäusern?".
Danke,
Hast Du einen vielleicht einen Link zu den genannten Beiträgen oder kannst mir sagen wo wie ich die finde?

Bin mir auch nicht 100% sicher ob ich verstehe wie Du das geneint hast.

Ohne die Beiträge gelesen zu haben gebe ich ja zu bedenken, dass - wenn man im EG Fenster nur an einer Seite zur Verfügung hat (bei einem Anbau oder wie hier einer langen Garage) und auch die Südwestorientierung des Hauses prinzipiell die Lage des Wohn/Ess Bereiches vorgibt - es schwer fällt den EG Grundriss vom OG (mit je nach Kniestockhöhe möglichen Fenstern auf beiden Längsseiten) abzuleiten.
Dass im OG Constraints hinsichtlich Raumaufteilung und Position der Sanitärobjekte bestehen was die Dachschrägen angeht ist klar.


Vielleicht kannst Du mir ja näher erläutern was genau Du hier meinst.
Danke
 
M

MachsSelbst

Für Otto Normalfamilie ergeben sich die Notwendigkeiten zunächst mal im OG. Da müssen 2, 3 Kinderzimmer, Badezimmer, Schlafzimmer, Luke zum Dachboden, evtl. noch ein Büro rein.
Deswegen plant man das halt zuerst. Draus ergibt sich im EG schon einiges, weil der HAR und das Gäste-WC im Idealfall unter dem Bad im OG liegen, z.B.

Blöd isses halt, wenn man unten anfängt und dann oben entweder quetschen muss oder riesige Tanzsäle in Bad und Schlafzimmer hat.
Aber wenn man 180m² für 2 Personen plant, dürfte das ziemlich egal sein am Ende. Das ist ohnehin völlig übertrieben und in höherem Alter kaum noch gepflegt und instand zu halten.
 
Y

ypg

Ich habe ja grosses Verständnis dafür dass ein Bauvorhaben sich nach Para 34 einfügen muss, habe jedoch weniger Verständnis dafür dass es hier offenbar keine klaren und nach außen hin transparenten Kriterien gibt innerhalb derer man sich einen Plan erstellen kann der dann auch Gültigkeit hat.
Es gibt beim Par 34 keine klaren Kriterien, und es gibt auch keinen Plan. Ansonsten würde es ja quasi ein Bebauungsplan geben.
Wenn dann im gleichen Ortsteil noch gerade frisch gebaute Häuser stehen,
Gleicher Ortsteil ist aber nicht Nachbarbebauung. Man kann sich nicht auf ein ganzes Dorf oder Distrikt oder was auch immer berufen, wenn es bei Par 34 um die Nachbarbebauung geht.
Es ist nun mal so wie es ist: wer ein Grundstück kauft, der sollte sich informieren.
Und soweit ich es verstehe, hast Du doch Deine Giebelseite durchbekommen inkl, einer riesigen Doppelgarage, die eben in alten Wohnstrassen nicht so wirklich passt. Insofern kannst Du doch mit dem Ergebnis zufrieden sein?!

Wenn Du noch ein weiteres Grundstück bebauen willst, dann schicke einen Architekten, der Deine Interessen vor den ihm bekannten Bauordnungsamtmenschen vertritt. Das spart Kraft und ist meist noch etwas erfolgreicher.

Machen die beiden EG Grundrissvorschläge hinsichtlich Raumgrößen, Raumaufteilungen und Gangbreiten Sinn?
Was ist denn mit dem OG?
Da Du bzw Ihr ja plant, erst einmal im OG die Schlaf-Etage zu haben, würde ich die hier geplante Ankleide als Garderobe nutzen.
Wenn Ihr später nicht mehr könnt und nach unten zieht oder ganz oben wegen Bettlägerigkeit bleibt, braucht es auch keine große Garderobe mehr. Das kann dann alles in den Hauswirtschaftsraum.
Mir gefällt der gerade Flur nicht, weil man vom Eingang bzw Tür schon direkt in den Privatbereich schauen kann. Die Idee kommt zwar von mir, aber ich persönlich würde so lange daran rumfeilen, bis es passt. Wenn Du mit dem Entwurf zu einem Unternehmen gehst, dann hilft Dir dort keiner mehr und baut Dir alles, auch Fauxpas's.
Dann muss ich auch sagen, dass ich mit den ganzen Limitierungen bzw Wünschen, warum wieso weshalb das Haus jetzt nicht einen Meter länger gebaut wird, schon durcheinander komme. Es gibt keine Skizze, die mal eine gedachte „Baulinie“ oder „Baugrenze„ darstellt. Denn wenn Du drei Meter von der Strasse das Haus bauen musst, die Garage aber 5 Meter, kannst Du doch sehr wohl den Eingang seitlich planen. Warum man unbedingt jetzt durch eine direkte Tür in die Garage kommen muss und den Weg über die Haustür scheut, habe ich noch nie verstanden.
Ich musste tatsächlich auch noch mal nach vorn blättern , weil kein Nord gekennzeichnet ist.
Und die Garage ist auch nicht zu sehen. Ich würde immer alles, auch Stellplätze usw mit in einen Entwurf nehmen. So schnell kann man doch noch einen guten, aber anderen Dreh bekommen, vergisst dann aber die anderen Komponenten der Planung.
Ganzes Grundstück maßstabsgerecht zeichnen, die Limitierungen kennzeichnen und dann das Haus und die Garage drauf und vermitteln.
Und deshalb kann ich diese Frage..
Welche potentiellen Vorteile ergäben sich aus Eurer Sicht falls Haus oder Garage noch im Bereich von 1- max 2 m gegeneinander verschiebbar in Längsrichtung wären?
Überhaupt nicht beantworten. Gab es jemals das gezeichnete Grundstück inklusive aller Komponenten, außer der nachgereichte Lageplan von @hanghaus2023?
 
B

Biker99

Was ist denn mit dem OG
Und die Garage ist auch nicht zu sehen. Ich würde immer alles, auch Stellplätze usw mit in einen Entwurf nehmen. So schnell kann man doch noch einen guten, aber anderen Dreh bekommen, vergisst dann aber die anderen Komponenten der Planung.
Ganzes Grundstück maßstabsgerecht zeichnen, die Limitierungen kennzeichnen und dann das Haus und die Garage drauf und vermitteln.
Und deshalb kann ich diese Frage.

Überhaupt nicht beantworten. Gab es jemals das gezeichnete Grundstück inklusive aller Komponenten, außer der nachgereichte Lageplan von @hanghaus2023?
Danke für den Hinweis. Da hast Du sicher recht. Ich stell gleich mal eine Draufsicht ein auf der man Grundstück, Garage und Haus erkennt.
OG kommt dann auch dazu
 
B

Biker99

Hier die Gesamtansicht.

Die Nullinie in y Richtung ist die Grundstücksgrenze mit direkt angrenzendem Bürgersteig. Die Umrisse des Grundstückes
(bitte kein Kommentar was die "Grenzbepflanzung" und die "Bestückung" der Garage angeht...) sind so hoffe ich erkennbar
Auf dem Grundstück steht auf der südwestlichen Grundstücksgrenze noch ein Kühlraum, der zum Garten-
haus umgebaut werden soll.
Die horizontale Wand oben in der Skizze ist die Hauswand/Brandwand der Bestandsimmobilie
Das Grundstück öffnet sich ein wenig schon im vorderen Bereich um sich dann bei etwa 17m auf
der x Achse deutlich zu verbreitern

Screenshot 2024-11-02 172255.png
 
Zuletzt aktualisiert 21.11.2024
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