Grundrissplanung Satteldachhaus 9x13m mit angebauter 6x9m Dachgeschoss

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11ant

11ant

Hast Du einen vielleicht einen Link zu den genannten Beiträgen oder kannst mir sagen wo wie ich die finde?
Externe Links kann ich Dir hier nicht geben. Wenn Du die Anführungszeichen mitnimmst, sollten Dich die Suchmaschinen auf dem schnellsten Wege zu "Bauen jetzt" führen.
Bin mir auch nicht 100% sicher ob ich verstehe wie Du das geneint hast.
Die Freiheiten der Obergeschoßplanung hängen mit dessen Konstruktion zusammen, dazu auch: "Planänderung: Aus der Beton- soll eine Holzdecke werden".
Ohne die Beiträge gelesen zu haben gebe ich ja zu bedenken, dass - wenn man im EG Fenster nur an einer Seite zur Verfügung hat (bei einem Anbau oder wie hier einer langen Garage) und auch die Südwestorientierung des Hauses prinzipiell die Lage des Wohn/Ess Bereiches vorgibt - es schwer fällt den EG Grundriss vom OG (mit je nach Kniestockhöhe möglichen Fenstern auf beiden Längsseiten) abzuleiten. [...] Vielleicht kannst Du mir ja näher erläutern was genau Du hier meinst.
Das Thema Kniestockhöhe / Fensterscheide behandele ich in "Wie der Kniestock die Fensterfrage im Dachgeschoss beeinflusst". Und ich spreche ja auch von "Ableiten", nicht von "Kopieren".
Für Otto Normalfamilie ergeben sich die Notwendigkeiten zunächst mal im OG. Da müssen 2, 3 Kinderzimmer, Badezimmer, Schlafzimmer, Luke zum Dachboden, evtl. noch ein Büro rein.
Deswegen plant man das halt zuerst. Draus ergibt sich im EG schon einiges, weil der HAR und das Gäste-WC im Idealfall unter dem Bad im OG liegen, z.B.
Blöd isses halt, wenn man unten anfängt und dann oben entweder quetschen muss oder riesige Tanzsäle in Bad und Schlafzimmer hat.
Man plant das komplexer aufgeteilte zuerst. Genau: umgekehrt stehen die hochgeführten Wände oben im Weg, bzw. man quetscht sich zwischen ihnen hindurch, nachdem man die oben benötigten Wände dazustellt.
Dass im OG Constraints hinsichtlich Raumaufteilung und Position der Sanitärobjekte bestehen was die Dachschrägen angeht ist klar.
Umgekehrt, vor allem die Fallrohre sind unten die Spielverderber, wenn man sich zu wenig parallel in beide Ebenen hineindenkt. Die Stehhöhe bei den diversen Badezimmerhandlungen wird auch gerne mittels Zwerchhäusern ("Gauben") herbeigezaubert.

Ich habe ja grosses Verständnis dafür dass ein Bauvorhaben sich nach Para 34 einfügen muss, habe jedoch weniger Verständnis dafür dass es hier offenbar keine klaren und nach außen hin transparenten Kriterien gibt innerhalb derer man sich einen Plan erstellen kann der dann auch Gültigkeit hat. Wenn dann im gleichen Ortsteil noch gerade frisch gebaute Häuser stehen, die sich offensichtlich schon was die Außenmaße, die Dachüberstände oder die Größe versiegelter Flächen angeht überhaupt nicht "einfügen" und genau die Parameter verletzten die bei meinem Projekt beanstandet wurden gewinnt man leider den Eindruck dass hier oft mit zweierlei Mass gemessen wird.
Was wirklich "zweierlei Maß" zu haben scheint, sind die Fähigkeiten von Architekten und Laien, die Einhaltung derselben Vorschriften von zwei scheinbar grundverschiedenen Gebäuden zu erkennen. Ich kenne diese "ungerecht", "Skandal", "Foul", "Schiebung" Überzeugungen von Laien, in welchen Fällen ihrer Ansicht nach eklatant mit zweierlei Maß gemessen würde (die nach objektiver Überprüfung durch Sachkundige regelmäßig keinen auch nur kleinsten Hauch von Substanz haben). Aus genau solchen Gründen gibt es die Qualifikationserfordernis für die Planvorlageberechtigung. Du solltest solche Fachgespräche wirklich Profis überlassen.

Wichtig für mich ist es erstmal etwas Sicherheit zu gewinnen dass die mit Deiner/Eurer Hilfe erstellten Grundrisse so Sinn ergeben.
[...] Es wäre daher toll 3 Fragen beantwortet zu bekommen:
Machen die beiden EG Grundrissvorschläge hinsichtlich Raumgrößen, Raumaufteilungen und Gangbreiten Sinn?
Welchen der beiden EG Grundrisse würdet Ihr dann favorisieren?
Welche potentiellen Vorteile ergäben sich aus Eurer Sicht falls Haus oder Garage noch im Bereich von 1- max 2 m gegeneinander verschiebbar in Längsrichtung wären?
Mir würde 1 Antwort von Dir auf die für mich drängendste Frage beim Lesen Deines Threads genügen:
Weshalb verbeisst Du Dich darin, Deine Hausplanung als Laie zur Chefsache zu machen ?
(ich erkenne in Deinen Grundrißetüden keine Superspezialpunkte, zu deren Begreifen und Berücksichtigung ein Architekt zu doof wäre). Du brauchst Dich nicht dafür zu präparieren, dem Architekten (womöglich gar mit einem optimalen Grundrissesatz) seinen Job erklären zu müssen.
 
Y

ypg

Wo ich @11ant recht geben muss: hier wird nix gravierendes geplant, was nicht auch ein Architekt planen und ins Reine zeichnen kann. Die Ironie in diesem Satz ist kaum auszumachen.
Die Nachbarsmauer steht, die wohl (immer noch nicht erkennbaren) Baulinien und Baufenster nach Par 34 und dem Bauordnungsamt, Himmelsrichtungen stehen auch fest.
Viel Lagerraum, eine Menge PKWs, einige Vitrinen, zwei Fitnessgeröte und Alter der Bauherren sind angesagt. Kleinmöbel bekommt man in intelligenter Planung fast überall unter.

Allerdings wird das Erkennen der Kernaussage auch wieder aufgehoben, in dem man sie einbettet in Themen, die hier nichts zu suchen haben, weil sie hier nicht vorkommen zb. Gauben, Zwerchfellhäuser, komplexere Obergeschosse, Fallrohre von irgendwelchen Zusatz-Bädern, die nicht geplant sind.
Du brauchst keinen Keller, der noch ein Büro zu beherbergen hat, weil im OG noch drei Kinderzimmer geplant werden müssen. Ihr habt nicht das Problem mit einem Kinderbad und einem Hauswirtschaftsraum im OG, und das alles auf gern 160qm.
Euer Ansinnen ist schlicht, und da würde ich doch einfach mal den Planer eines GUs mit konfrontieren,
Wenigstens ist eine geplant - daran sieht man, dass nicht unbedingt jeder auf der Strasse ins Bad schauen kann.

Was ist eigentlich der weiße Kasten giebelseitig im EG mittig?
 
kbt09

kbt09

Garage und Schuppen auf einer Seite an der Grundstücksgrenze? Sind da 15 m erlaubt? Oft sind doch 15 m aber maximal davon 9 m an einer Grundstücksseite.

Galerie über dem Essplatz ... da sollte man immer an die Esstischbeleuchtung denken. Mal eben eine Lampe über dem Tisch aufhängen wird dann zum größeren Akt.

Keller .. genau, warum soll der nochmal notwendig sein? Wie wäre es mit Hausanschlussraum im EG und einen Teil der Technik ins OG?
 
11ant

11ant

Mein Gedanke war mit einer Grundrissidee und den Außenmaßen zu einigen Anbietern zu gehen (sowohl "Stein auf Stein" als auch Holztafel bzw. Holzständerbauweise) und mir dort anbieterseitig angepasste Angebote einzuholen. Habe da auch bereits Gespräche geführt mut 4 Anbietern .Es kann ja durchaus sein dass Typenhäuser vorhanden sind ,die entsprechend angepasst werden können .
So mache ich das in der Weichenstellung auch. Vier oder fünf Anbieter (zwei Steiner, zwei Holzer, ggf. ein Dritter von einer der beiden Fraktionen) sind eine zweckmäßige Basis. Ich frage regelmäßig zwei Varianten an: "1. das Haus aus unserem Vorentwurf", "2. einen bewährten ähnlichstmöglichen Bauvorschlag aus Ihrem Katalog nebst Angaben zur Häufigkeit seiner Verwirklichung", und bei beiden (sofern die beiden Baukörperteile trennbar sind) jeweils "Haus" und "Garage" separat ausgewiesen. Keller oder Bodenplatte gehören jedoch jeweils zwingend zum Angebotsumfang.
Einen excel basierten Katalog mit den jeweiligen Bauleistungsbeschreibungen im Vergleich von etwa 10 Herstellern habe ich mir bereits erstellt. Diesen würde ich auch verwenden um einerseits aus meiner Sicht geeignete Anbieter auszuwählen ("alles aus einer Hand" ist dabei Pflicht) als auch um die Möglichkeit zu haben die Angebote einigermassen vergleichbar zu machen.
Gütige Göttin, nur keine Exceltabellen. Die hat der Teufel gemacht, um Illusionen von Vergleichbarkeiten entstehen zu lassen, wo aber leider keine sind. Man kann solche Anbieterauswahlen Profis überlassen oder etwa ein Zehnfaches des Honorares in Lehrgeld investieren, d.h. sich kosten lassen, es sich selbst zuzutrauen.
Für was eigentlich "alles aus einer Hand ist dabei Pflicht" ? - ich empfehle, GU stets zuzulassen, aber eben bei Ausschreibungen und nicht als Ersatz für diese.
Viele Hersteller bieten mittlerweile doch Haus, Keller und Garage aus einer Hand an (arbeiten dabei aber wie Du richtig sagst oft mit Glatthaar zusammen) was bedeutet dass man dann doch im Idealfall lediglich einen Vertragspartner hat.
Wichtiger als "ein Vertragspartner" ist bei der Schnittstelle "OKKD" ein Schuldfragengegner, wenn Kellerdecke / Bodenplatte und Haus nicht zueinanderpassen. Die Garage hat erheblich unkritischere Anschlüsse mit dem Haus. Hier empfehle ich häufig meinen Namensvetter (nicht verwandt und nicht verschwägert). Der baut vor Ort und nach Maß "Fertig"garagen aus Bimsdielen, auch grenzfolgend.
Was die Garage angeht so schwebt mir eigentlich eine Betonfertiggarage vor ,da diese einen etwas geringeren Platzbedarf hat und auch günstiger uu haben sein sollte. Bin jedoch auch offen die Garage in Holzbauweise auszuführen,wenn das in der Breite nicht zu viel Platz frisst. Auch eine etwas schmalere Garage (z.b.5,50) zugunsten eines etwas breiteren Hauses ist denkbar wenn sich dadurch Vorteile hinsichtlich der potentiellen Verwendung eines Typenhauses ergeben.
Quatsch. Eine Garagenwand hat beispielsweise 15 cm Stärke in Kalksandstein, 17,5 cm plus Putz in Porenziegel, 8 cm in Stahlbeton. Holztafelbauweise ist für Garagen sowas von vorteilsfrei, auf diese Innovation hatte ich nicht gewartet. Deshalb kaufen auch die meisten "Fertig"hausbauer lieber Betonfertiggaragen zu. Ich halte von Betonfertiggaragen als Doppelgaragen nichts, weil man sie als solche nicht herstellen kann: es sind dann immer zwei Teile - entweder (mit Einzeltoren) zwei einseitig offene Einzelgaragen, oder (mit Doppeltor) eine Vorder- und eine Hinterhälfte.
Ich bin jedoch ein wenig skeptisch nach Durchsicht von vielen Katalogen und Besuchen von Fertighausausstellungen dass ich mit der gewünschten, auf 2 Personen ausgerichteten Raumaufteilung ,dem giebelseitigen Eingang und den Abmaßen etwas passendes aus dem Katalog finden werde.
Wo siehst Du denn Schwierigkeiten, ein Rechteck-Grundriss-Kataloghaus von 2E2K auf 2E zu adaptieren ? - "Familie" sind zwei oder mehr Personen, mit oder ohne Hund(e) und/oder Katze(n). Mein Schulkamerad "Klops" wollte als Sonderwunsch an seinem Haus eine Scheune für einen Papagei - bei Deinem Haus sehe ich derlei nicht: keine Orgelempore, kein Glockenturm, kein Pool mit oder ohne Sprungturm, keine Wasserrutsche, keine Großraumgarage zum Schrauben am Hausboot oder Zeppelin - noch nicht einmal ein Klavier wie bei @chrisw81 ... (eine Zickzackwand wäre für keinen Haushersteller / GU ein Problem).
 
B

Biker99

Garage und Schuppen auf einer Seite an der Grundstücksgrenze? Sind da 15 m erlaubt? Oft sind doch 15 m aber maximal davon 9 m an einer Grundstücksseite.

Galerie über dem Essplatz ... da sollte man immer an die Esstischbeleuchtung denken. Mal eben eine Lampe über dem Tisch aufhängen wird dann zum größeren Akt.

Keller .. genau, warum soll der nochmal notwendig sein? Wie wäre es mit Hausanschlussraum im EG und einen Teil der Technik ins OG?
Die Richtlinien zur Grenzbebauung sind mir bekannt und Ja, der Schuppen darf stehenbleiben trotz der 9 m Regel .
Dass die Position der Lampe(n) über dem Esstisch geplant werden muss ist mir durchaus klar und der Keller wird auch benötigt.

Gibts sonst noch Hinweise/Kommentare und Verbesserungsvorschläge zu den Grundrissen ?
Vielen Dank !
 
Zuletzt aktualisiert 18.12.2024
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