Bauamt fordert Freiflächengestaltungsplan für Einfamilienhaus - Erfahrungen?

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Q

Questioner

Hallo zusammen,

zunächst die Kurzform: Kann ein Bauamt einfach einen qualifizierten Freiflächengestaltungsplan für einen Bauantrag eines Einfamilienhaus in Bayern fordern, wenn dies nicht im Bebauungsplan erwähnt wird?

Umfassender:
Nach langer Planung unseres Einfamilienhaus im schönen Bayern, haben unseren Bauantrag eingereicht und nun fordert das Bauamt von uns einen Freiflächengestaltungsplan. Wir haben zwar einen Architekten, der uns das auch macht - das ist nicht das Problem. Das Problem ist eher, dass wir zum aktuellen Zeitpunkt noch gar nicht wissen, wie wir unseren Garten gestalten wollen und uns hier auch auf nichts verpflichten lassen wollen. Möglicherweise bauen wir mal einen Pool (nur noch nicht jetzt), vielleicht auch nicht. Und wie wir den Sichtschutz gestalten, weiß ich auch noch nicht, weil ich keine Lust habe mit 80 Jahren 60m Hecke zu schneiden. Auch weiß ich jetzt noch nicht, ob und wo ich mal einen Baum pflanzen will. Ich wollte eigentlich darauf verzichten, weil es einfach sehr viel Arbeit bedeutet. Auch das Vorhaben einen Baum mit der Geburt eines Kindes zu pflanzen oder auf einem solchen gar ein Baumhaus für meinen Kleinen zu bauen, kann ich getrost abschreiben. Beides zu spät.
Und eigentlich sind wir noch mit der Elektroplanung voll beschäftigt.

Auch wundert es unseren Architekten und darauf aufbauend und nach etwas Recherche auch uns, da sowas wohl eher für große Mehrfamilienhäuser oder Gewerbe angefragt wird.
Auch steht nichts davon im Bebauungsplan (ich hatte extra nachgeschaut bevor wir das Grundstück gekauft haben).
Es gibt zwar einen Plan, aus dem Grünflächen und zu pflanzende Bäume hervorgehen - die sind aber im öffentlichen Bereich, nicht auf den Baugrundstücken.
Ich konnte jetzt auch nicht ermitteln, das sowas in der Satzung der Gemeinde oder der BayBO behandelt wird.

Mich würde daher nun interessieren: Dürfen die das denn einfach verlangen oder braucht es da nicht eine Rechtsgrundlage? Und es eine Rechtsgrundlage bedarf, welche könnte das sein? Wo könnte ich da nachforschen? Ich gehe davon aus, dass so ein Plan dann auch verbindlich wäre?! Unser Architekt hat uns unabgestimmt einfach mal Pläne zur Unterschrift und Weiterleitung zugesendet, mit 19 Bäumen. Sieht ja schön aus, aber NEIN. Er geht zwar nur davon aus, dass das Bauamt sehen wolle, ob noch ausreichend Grünfläche verbleibe, aber so naiv will ich da jetzt nichts einreichen, was mich nachher zur Pflanzung von 19 Bäumen verpflichtet.

Klar könnte ich auch beim Bauamt anfragen, aber ich denke mit der Fragestellung könnte sich unser Bauvorhaben durch lange Bearbeitungszeiten verzögern.

Habt ihr mir da Hinweise oder Tipps? Ich meine, wenn die das einfach dürfen, dann müssen wir halt - hilft ja nichts. Aber ich lasse mich ungerne unnötig auf Grundlage reinster Willkür auf ewig verpflichten.

Falls es noch mehr Informationen braucht, gebt bitte einfach Bescheid.

Viele Grüße!
 
Y

ypg

Ich denke, es ist jetzt blöd, Googlerecherchen hier reinzukopieren. Das kannst Du ja alles selbst machen.
Das, was ich finden konnte (ich wurde vor ca. 2 Monaten schon einmal mit diesem Begriff konfrontiert) ist zb das hier
IMG_1359.jpeg
Wenn man recherchiert, landet man auf bayrische Merkblätter und Hinweise. Ausserdem auf den BDLA, Bund Deutscher Landschaftsarchitekten. Was wohl grundsätzlich für den Wohnungsbau und öffentlichen Bau bzw. Bürobauten galt, gilt seit dem Klimawandel und deren Katastrophen auch seit 2022? vermehrt für den Hausbau im Einfamilienhaussektor. Und sehr wahrscheinlich nehmen es die Bayern damit sehr ernst. Grundlagen wird es immer geben.
Denn
Auch weiß ich jetzt noch nicht, ob und wo ich mal einen Baum pflanzen will... Ich wollte eigentlich darauf verzichten, weil es einfach sehr viel Arbeit bedeutet
Genau DAS ist nicht gewünscht.
 
A

Arauki11

Genau DAS ist nicht gewünscht.
So ist es.
Wir hatten einen Bebauungsplan und trotz bereits vorhandener und eingeplanter Bepflanzung war das wirklich ein größerer Akt, der die Baugenehmugung um zwei Monate nach hinten verschob.
Ich hatte mit der jungen, frisch von der FH gekommenen Dame längere Gespräche, zumal wir ja bereitwillig pflanzen wollten aber so manchmal wurde es da auch schwieirg mit logischem Denken.
Insofern würde ich Dir anraten, Dich proaktiv mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen bzw. Dein Architekt. Bei uns war das nämlich so, dass der für die Baugenehmigung zuständige Mensch unsere Akte liegen ließ bis er positive Nachricht von diesem Naturschutzamt hatte.
Sicherlich lässt sich da Einiges ausdiskutieren, da Du keine klaren Vorgaben hast, wie wir das in dem uralten Bebauungsplan leider hatten. Uns wurden z.B, auch "Ausgleichsbepflanzungen" angeboten für horrende Summen......da buddelst Du gerne selbst was ein bei Dir. Mach Dich schlau, das kann ein ziemlich umfangreiches Wunschpaket werden, das man Dir sagen wird. Vlt. gehts ja aber auch ganz einfach.
Ich würde mich über eine Rückmeldung nach Erlangung von Klarheit freuen.
 
M

MachsSelbst

Was hilft es dir, wenn das Bauamt diesen Plan nicht anfordern darf oder eine Vorschrift unnötig streng auslegt. Am Ende muss das Bauamt deinen Antrag genehmigen, tut es das nicht, müsstest du schlimmstenfalls klagen...

Aber wenn ich so lese, dass ihr eigentlich keinen Garten, sondern eine durch Metallzäune eingegrenzte Rasenfläche möchtet, unter Umständen noch mit reichlich Schotter und Unkrautvlies...
Dann kann ich den Wunsch des Bauamtes schon verstehen, eine gewisse verbindliche Planung zu haben, bevor man den Bauantrag genehmigt.

Denn wie ypg schon richtig sagte, kein Baum, kein Blumenbeet, keine Hecke, keine Büsche. Das ist nicht im Interesse der Gemeinde.
 
11ant

11ant

Klar könnte ich auch beim Bauamt anfragen, aber ich denke mit der Fragestellung könnte sich unser Bauvorhaben durch lange Bearbeitungszeiten verzögern.
Wir planen in nächster Zeit (2 Jahre) ein Haus zu bauen
Du wolltest vor fast neun Jahren innerhalb der nächsten zwei Jahre bauen - kommt es da nun noch auf etwas mehr Zeit an ?
Auch steht nichts davon im Babauungsplan (ich hatte extra nachgeschaut BEVOR wir das Grundstück gekauft haben).
Es gibt zwar einen Plan, aus dem Grünflächen und zu pflanzende Bäume hervorgehen - die sind aber im öffentlichen Bereich, nicht auf den Baugrundstücken.
Ich konnte jetzt auch nicht ermitteln, das sowas in der Satzung der Gemeinde oder der BayBO behandelt wird.
Wenn das Bauamt in Deinem Fall tatsächlich keine Rechtsgrundlage hat, diesen Freiflächenplan zu fordern, dann kann es im Umkehrschluss wegen dessen Fehlens auch nicht die Genehmigung verweigern - dann sollen sie sich das ersteinmal trauen.
 
Q

Questioner

Also erstmal vielen Dank für die Antworten! Auch wenn es tatsächlich nicht das ist, was ich hören wollte...
Scheint auch so zu sein, dass wir wohl einfach etwas zu früh dran sind. Wenn ich das richtig verstehe eröffnet Art. 81, Abs 1 Nr. 5 BayBO der Gemeinde die Möglichkeit über eine eigene Satzung u.a. die Gestaltung und Bepflanzung privater unbebauter Flächen vorzugeben.
Nun befindet sich ein "Modernisierungsgesetz" in der Diskussion, welches den Bau deutlich unbürokratischer machen und eben diese Nr. 5 entsorgen soll.
Leider ist das Gesetz noch nicht final, geschweige denn verabschiedet. Sonst hätten wir das Thema eventuell nicht.

Was mich nur stört ist, dass Art. 81, Abs 1 Nr. 5 BayBO der Gemeinde zwar die Option einräumt, das in der eigenen Satzung zu regeln, dies aber scheinbar nicht erfolgt ist. Auch bei der Aufzählung der einzureichenden Unterlagen wird alles mögliche erwähnt, nur kein Freiflächengestaltungsplan. Von der Bauzeichnung, über Brandschutznachweis und Standsicherheitsnachweis bis hin zu Zustimmungen zur Abstandsflächenübernahme oder in Sonderfällen auch Baumbestandserklärung.
Selbst die Bauherren, die das Grundstück neben uns bebauen, mussten das nicht einreichen.

Daher wirkt das auf mich etwas sonderbar bzw. willkürlich und übermotiviert. Und ja, bevor ich mich 40 Jahre lang ärgere, wäre ich auch geneigt an eine Klage zu denken. Ich habe mit dem Bau kein Zeitdruck.

Aber wenn ich so lese, dass ihr eigentlich keinen Garten, sondern eine durch Metallzäune eingegrenzte Rasenfläche möchtet, unter Umständen noch mit reichlich Schotter und Unkrautvlies...
Ja genau so ist es. Auch kein Rasen - alles zugeteert, damit ich mit meiner Karre Donuts fahren kann. Da will ich doch nich an nem Baum landen... Die würden die Abgase ja eh nicht überleben - rausgeworfenes Geld!

Nun, fast die gesamte Gartenfläche soll mit Kollektoren versehen werden. Für die gibt es nichts schlimmeres als grobes Wurzelwerk. Ein paar Blumenbeete und kleine Büsche machen aber nichts. Eine Fläche von ca. 40qm wurde ausgespart, damit wir hier mal einen Pool bauen könnten - da wäre ein Baum jetzt auch nicht ideal. Und die Wurzeln werden sich sicher nicht an unsere Grenzen halten. Natürlich möchten wir im Garten Beete mit Bumen und Büsche usw. Sonst sieht es ja wenig wohnlich aus. Auch eine Art Pavillon, der mit Efeu bewachsen ist, ist zukünftig angedacht. Aber zum einen nicht alles auf einmal - ist ja auch eine finanzielle Frage - und zum anderen wollen wir jetzt noch nicht festlegen müssen, wohin was soll.
 
Zuletzt aktualisiert 27.11.2024
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