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FitoCari
Hallo zusammen,
bei meiner Frau und mir verdichten sich die Pläne auf dem Grundstück der Oma ein neues Haus zu bauen.
Das Grundstück ist ca. 770m² groß und es steht aktuell ein Haus von 1956 mit 9x9 + Anbau + Garage drauf.
Das Haus hat der Opa noch gebaut. Der Keller ist daher ziemlich niedrig und nicht so tief eingegraben. (OK 80cm)
Wir haben einen Bebauungsplan aus den 60gern in Süterlin, der gibt 1 Vollgeschoss mit 50cm Kniestock vor.
Das Bauamt hat jedoch signalisiert die benachbarten Stadtvillen mit 2 Vollgeschossen und flachem Walmdach wären die Grenze des Machbaren.
Was mich nun etwas umtreibt ist die Kellerfrage.
Ich habe natürlich die 11ant Keller-Regel bereits gelesen. Aber ich glaube, ich verstehe sie nicht.
Im Falle von einem Hanghaus kann ich dem folgen.
Aber bedeutet diese, dass man im Falle von einem (topf) ebenen Grundstück niemals einen Keller machen würde, oder ?
Sondern eher die Grundfläche des Hauses vergrößert und den klassichen Technikraum im EG platziert ?
Wie würde es sich verhalten, wenn man schon ein Loch vom abgerissenen Bestandshaus hat ?
Den dortigen Keller sehe ich eigentlich nicht nutzbar. Nicht tief genug. Und von der Substanz halt leider auch nicht mehr soooo frisch.
Die Fläche wäre aber schon in etwa das, was wir uns vorstellen.
In unserem Fall wäre die bisherige Planung so, dass im Keller neben Technik/Waschraum noch ein kleines Lager/Vorräte wäre.
Dazu wäre wichtig eine große Werkstatt (20m²) und ein Wohnraum (20m²) für Büro/Gäste.
Wie kann ich nun ausrechnen, ob es sich nicht eher lohnt, den Bestandskeller einzuebenen und dafür die Grundfläche des Hauses zu erhöhen ?
Ich dachte ja immer, das es günstiger wird, je mehr man an den Würfel kommt. Umbaute Außenwand und Dachfläche wären minimiert.
Die Geschossanzahl ist ja auch begrenzt.
Viele Grüße
FitoCari
bei meiner Frau und mir verdichten sich die Pläne auf dem Grundstück der Oma ein neues Haus zu bauen.
Das Grundstück ist ca. 770m² groß und es steht aktuell ein Haus von 1956 mit 9x9 + Anbau + Garage drauf.
Das Haus hat der Opa noch gebaut. Der Keller ist daher ziemlich niedrig und nicht so tief eingegraben. (OK 80cm)
Wir haben einen Bebauungsplan aus den 60gern in Süterlin, der gibt 1 Vollgeschoss mit 50cm Kniestock vor.
Das Bauamt hat jedoch signalisiert die benachbarten Stadtvillen mit 2 Vollgeschossen und flachem Walmdach wären die Grenze des Machbaren.
Was mich nun etwas umtreibt ist die Kellerfrage.
Ich habe natürlich die 11ant Keller-Regel bereits gelesen. Aber ich glaube, ich verstehe sie nicht.
Im Falle von einem Hanghaus kann ich dem folgen.
Aber bedeutet diese, dass man im Falle von einem (topf) ebenen Grundstück niemals einen Keller machen würde, oder ?
Sondern eher die Grundfläche des Hauses vergrößert und den klassichen Technikraum im EG platziert ?
Wie würde es sich verhalten, wenn man schon ein Loch vom abgerissenen Bestandshaus hat ?
Den dortigen Keller sehe ich eigentlich nicht nutzbar. Nicht tief genug. Und von der Substanz halt leider auch nicht mehr soooo frisch.
Die Fläche wäre aber schon in etwa das, was wir uns vorstellen.
In unserem Fall wäre die bisherige Planung so, dass im Keller neben Technik/Waschraum noch ein kleines Lager/Vorräte wäre.
Dazu wäre wichtig eine große Werkstatt (20m²) und ein Wohnraum (20m²) für Büro/Gäste.
Wie kann ich nun ausrechnen, ob es sich nicht eher lohnt, den Bestandskeller einzuebenen und dafür die Grundfläche des Hauses zu erhöhen ?
Ich dachte ja immer, das es günstiger wird, je mehr man an den Würfel kommt. Umbaute Außenwand und Dachfläche wären minimiert.
Die Geschossanzahl ist ja auch begrenzt.
Viele Grüße
FitoCari