Wie wird die maximal zulässige Wohnfläche berechnet?

4,60 Stern(e) 5 Votes
Y

ypg

Danke dir. Laut Architekt wird der Balkon zu 50% mit einberechnet. Ist es so, dass Balkone in die "anzurechnende bauliche Anlagen also zum Hauptanlage" gehört und nicht zu Nebenanlagen?
Hier habe ich es geschrieben:
Die zweite GRZ, also die zusätzliche für Nebenanlagen, die erlaubte Überschreitung, kann nicht angewandt werden, da der Balkon zum Haus gehört und nicht zu Wege, Garagen Und Nebenanlagen.
Er meinte er musste auch die Überdachung (Beispielfoto unten) des Eingangsbereich außen entfernen, weil dass auch aufgrund des GRZ nicht mehr möglich war.
Ja, gehört ja auch zum Haus.
Beziehungsweise, wann gehört ein Balkon zu Haupt- und Nebenanlage?
Ein Balkon von einem Haus gehört zum Haus, genauso wie die Terrasse. Also zum Hauptgebäude.
Nebenanlagen sind Carports, Garagen oder ein Gartenhaus und deren Zufahrten und Wege.
 
B

baulaie89

Hier habe ich es geschrieben:


Ja, gehört ja auch zum Haus.

Ein Balkon von einem Haus gehört zum Haus, genauso wie die Terrasse. Also zum Hauptgebäude.
Nebenanlagen sind Carports, Garagen oder ein Gartenhaus und deren Zufahrten und Wege.
DANKE DIR! Die Gesetzte definieren leider nicht konkret wohin ein Balkon dazu gehört und das verwirrt.
 
Zuletzt aktualisiert 12.01.2025
Im Forum Bauplanung gibt es 4909 Themen mit insgesamt 98108 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Wie wird die maximal zulässige Wohnfläche berechnet?
Nr.ErgebnisBeiträge
1Pflanzenbewässerung mit Rohren, auf Balkon 18
2Balkon auf Garage auf Grenze 11
3Freitragender nachträglicher Balkon: Kosten? Realisierbar? 11
4Wie vernichte ich dieses Unkraut auf dem Balkon?! 37
5Einbau bodentiefes Fenster & franz. Balkon, Altbau, 4.OG 12
6Bodentiefe Fenster oder Doppelflügeltüre mit franz. Balkon? 25
7Balkon Gefälle und Abdichtung Kosten 12

Oben