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ypg
Hier habe ich es geschrieben:Danke dir. Laut Architekt wird der Balkon zu 50% mit einberechnet. Ist es so, dass Balkone in die "anzurechnende bauliche Anlagen also zum Hauptanlage" gehört und nicht zu Nebenanlagen?
Die zweite GRZ, also die zusätzliche für Nebenanlagen, die erlaubte Überschreitung, kann nicht angewandt werden, da der Balkon zum Haus gehört und nicht zu Wege, Garagen Und Nebenanlagen.
Ja, gehört ja auch zum Haus.Er meinte er musste auch die Überdachung (Beispielfoto unten) des Eingangsbereich außen entfernen, weil dass auch aufgrund des GRZ nicht mehr möglich war.
Ein Balkon von einem Haus gehört zum Haus, genauso wie die Terrasse. Also zum Hauptgebäude.Beziehungsweise, wann gehört ein Balkon zu Haupt- und Nebenanlage?
Nebenanlagen sind Carports, Garagen oder ein Gartenhaus und deren Zufahrten und Wege.