Aber man musste doch die Flächen nebst Ansatz angeben - zumindest in NRW. Mein Grundstück habe ich auch zoniert nach "Bauland" und "Hinterland" - und das Hinterland entsprechend niedrig bewertet.
Dem ist das FA ohne Probleme gefolgt (bei den Nachbarn auch).
Bei unseren Freunden um die Ecke wurde dem nicht gefolgt. Begründung: Das Hinterland war anno dunnemals ein eigenständiges Grundstück. Das wurde Anfang der 1970er mal vereinigt, weil man damals die riesigen Gärten wollte. Heute kann man es weder bebauen noch erschließen, ging dennoch so nicht durch. Auch NRW/Ruhrgebiet.
Wenn die Regel sagen wir mal - klar - wäre, gäbe es das Heckmeck nicht.