Zweifamilienhaus mit 2 Eigentümern

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N

nordanney

Interessant wäre auch der Worstcase, wenn auf einer Seite durch viel Baden der Warmwasser-Speicher geleert wird..
Das ist kein Worst Case. Da kommt z.B. ein 9kW Heizstab in den 500 Liter Tank, der bei 45 Grad anspringt (mit Thermoregler). Das einzige "Problem" ist der Stromverbrauch - aber das weiß man ja vorher. (Sind nur theoretische Zahlen, muss in Abhängigkeit der tatsächlichen Nutzung/Planung ausgelegt werden).

Interessant wird die Thematik, wenn man das ganze dann noch mit der (weitestgehend gesetzlichen verpflichtenden) Photovoltaik-Anlage kombiniert... Oder man wählt eine Volleinspeisung.
 
Y

ypg

Das Problem hat aber auch jedes Mehrfamilienhaus.
Stimmt. Aber wenn ich irgendwo eine Wohnung gemietet habe, fühlt es sich anders an, als wenn ich etwas eigenes baue.
Im Mehrfamilienhaus baut man auch oft auf Elektrische Durchlauferhitzer.
Damit würdet ihr ja letztendlich wieder Doppelhaushälfte schaffen, die laut Bebauungsplan verboten sind.
Es gibt kein Verbot, der Bebauungsplan ordnet die Nutzung. Aber Du hast in dem Moment recht, wenn es um die zwei Zugänge und das offensichtliche Doppelhaus geht.

Ich kenne es nicht, dass ein Einzelhausgrundstück nicht mit einem Doppelhaus als ideell geteilt bebaut werden darf. Letztendlich geht es meist umgekehrt nur darum, dass man deklarierte Doppelhausgrundstücke kleiner ausweisen kann als Einzelhausgrundstücke (zB. 400qm/650qm) Das aber umgeht man ja eh mit der ideellen Teilung.

Gewonnen sind nur die paar tausend Euro Kröten für die Technik, und das mit einigen Wermutstropfen.
Die Stellplatzverordnung wäre auch mal interessant.
 
11ant

11ant

Mich würde interessieren ob jemand schonmal ein ähnliches Projekt umgesetzt hat.Uns gehen einige Fragen durch den Kopf bezüglich Aufteilungsplan,Abgeschlossenheits-und Teilungserklärung.
Ich weiß noch nicht, ob und wann @i_b_n_a_n meiner Einladung hier beizutragen folgt. Deswegen braucht die Zwischenzeit aber nicht dazu "genutzt" werden, eine kleine Handvoll Rahmenfakten mit diversen daraus abgeleiteten Trugschlüssen in einen Cocktailshaker zu schütten. Halten wir uns also an die Fakten:
meine Freundin und ich planen gemeinsam mit einem befreundeten Pärchen ein Zweifamilienhaus zu bauen.
Die einzelnen Wohneinheiten sind nicht übereinander sondern nebeneinander in 2 gleich großen Teilen mit jeweils eigener Haustür angeordnet. Vom Erscheinungsbild sieht es also aus wie ein Doppelhaus mit spiegelgleichen Hälften. Jede Hälfte erstreckt sich über 2 Vollgeschosse und einen ausgebauten Dachboden. Im Haus befindet sich ein gemeinsamer Technikraum, welcher zu gleichem Anteil von der jeweiligen Wohnfläche abzuziehen ist und von beiden Seiten über eine Tür zugänglich ist.
Es gibt eine Wärmepumpe für beide Hälften.
Also, zwei Paare (mit sich noch ungewiß parallel entwickelnder Familienplanung) und ein Grundstück, das auch nach einer Teilung nicht mit einem Doppelhaus bebaut werden dürfte. Das ist ein Fakt, und zwingt zu einer nur ideellen Teilung (empfehlenswert als WEG) als Zweiparteienhaus. In Kombination mit getrennten Finanzierungen folgt als weiterer faktischer Zwang die rechtliche Form der WEG. Eine eigene Grundfläche benötigen die Eigentumsanteile nicht, sie wären außer in (auch nicht unbedingt symmetrischer !) Doppelhausgestalt auch als klassisches Etagenzweifamilienhaus möglich (z.B. mit Technikraum im Spitzboden). An dieser Stelle werfe ich ´mal ein, zumindest hypothetisch die Freundschaft einmal einem Etagenbett-Test zu unterziehen: wer würde dem anderen den Vortritt beim Münzwurf überlassen, wer "oben schläft" ?
Daß beiden Wohneinheiten ein ich sag mal "gemeinsames Blockheizkraftwerk" genügen würde, ist wirtschaftlich ebenfalls ein Fakt und durchaus vernünftig, weshalb es auch so bleiben wird. Dahinter kann man für beide Parteien Zähler setzen wie im klassischen Mehrfamilienhaus. Einen blinden zweiten Technikraum in Reserve für eine Auftrennung der Gemeinschaft vorzuhalten, erscheint mir übertrieben. Wie die gemeinsame Technikzentrale betrieben wird, kann im Prinzip von der Eigentümerversammlung entschieden werden. Allein zur Vermeidung einer Pattsituation empfehle ich die Stimmen entsprechend der Sondernutzungsflächen aufzuteilen. Praktisch könnte dies am einfachsten so geschehen, daß man (egal ob in Doppelhaus- oder klassischer Zweifamilienhaus-Gestalt) den Technikraum (falls dieser hauptsächlich im DG stattfindet, dann den Hauseinführungsraum) so anordnet, daß effektiv die ihm näher gelegene Anteilseinheit dadurch kleiner wird. Beispielsweise Technikraum DG 10 qm, Hauseinführungsraum EG 3 qm, Wohnung A 97 qm und Wohnung B 100 qm, Garten zur gemeinsamen Nutzung ergäben, daß Miteigentümer B mit 100/197 Stimmrechtsanteilen im Streitfall entscheiden würde. Ist die Freundschaft an dieser Textstelle noch stabil ?
Interessant wäre auch der Worstcase, wenn auf einer Seite durch viel Baden der Warmwasser-Speicher geleert wird..
Was mich etwas wundern würde, wenn der Bauantrag mit getrennten HA-Räumen durchgehen würde. Damit würdet ihr ja letztendlich wieder Doppelhaushälfte schaffen, die laut Bebauungsplan verboten sind.
Das Problem hat aber auch jedes Mehrfamilienhaus.
Solange die Abgeschlossenheit gewahrt bleibt (jede Einheit benötigt eine Kochgelegenheit und eine Toilette) darf man den Rest eines Hauses komplett mit Hausanschlußräumen vollstopfen. Auch Warmwasserspeichern kann man mehrere Zähler nachschalten. Und ich habe noch keinen einzigen Fall gehört, wo bei einem der unzähligen in ETW aufgeteilten Sechsfamilienhäuser ein Viersechstel-Miteigentümer den anderen gesagt hätte, sie mögen sich eigene Thermen anschaffen, er kündige ihnen den Anschluss an die gemeinsame Wärmeversorgung. Das Restrisiko einer Mondfinsternis am Sankt Nimmerleinstag ist kaum ausschaltbar. Deshalb zu Gürtel und Hosenträgern noch eine Versicherung bei der Hypochondria abzuschließen - man kann alles auch übertreiben.
Es gibt kein Verbot, der Bebauungsplan ordnet die Nutzung. Aber Du hast in dem Moment recht, wenn es um die zwei Zugänge und das offensichtliche Doppelhaus geht. Ich kenne es nicht, dass ein Einzelhausgrundstück nicht mit einem Doppelhaus als ideell geteilt bebaut werden darf. [...] Die Stellplatzverordnung wäre auch mal interessant.
Ideell oder als WEG, kein Bebauungsplan begrenzt die Anzahl der Eingangstüren. Vermutlich sind hier zwei WE je Grundstück zulässig und es soll vermieden werden, daß 4 WE (= 6 oder 8 Stellplätze) auf dem Grundstück entstehen.

Also: miteinander reden, Etagenbett-Test machen. Je nach Ergebnis meiner Neigung hier eher ein klassisches Zweifamilienhaus zu bauen folgen oder eben "ideelle Doppelhaushälfte" wählen. So oder so entweder meiner Warnung vor der Pattsituation (an einer WEG wird hier wegen der Finanzierung nur wenig vorbeiführen) folgend eine leichte Asymmetrie der Stimmenverhältnisse "bauen" (bei der in meinem Modell dieselbe Partei die die Fläche für den gemeinsamen Technikraum "abgäbe" auch ein Überstimmt werden zu erdulden hätte) oder eben eine Redundanzreserve eines potentiellen zweiten Technikraumes vorsehen. Einen Tod werdet Ihr sterben müssen, Waschen ohne Naßmachen geht nicht.
 
T

Teimo1988

Ich hab ziemlich genau so etwas, wie du vor hast gemacht bzw. bin gerade in der Baufertigstellung des Projektes. Ich hatte zusammen mit meinem Bruder ein Grundstück. Da mein Bruder alleinstehend ist und kein "ganzes" Haus wollte und ich bereits mit Familie im Eigentum lebe kam die Idee eines Zweifamilienhaus. Wir haben dann vom Architekt ein ZFW mit zwei Wohneinheiten von 106 bzw. 108 qm planen lassen. Zusätzlich ist noch ein DG entstanden, welches noch als kleinere Wohnung ausgebaut werden kann.

Der Architekt hat den Bauantrag eingereicht, da die Planung sich nicht ganz an den Bebauungsplan gehalten hat, ging das ein bisschen mit dem Landratsamt hin und her wurde aber irgendwann genehmigt. Erst nach dem genehmigten Bauantrag haben wir uns um die Abgeschlossenheitserklärung gekümmert. Das habe ich selber gemacht und halt die Pläne vom Architekt ggf. händisch angepasst, je nachdem was das Landratsamt so wollte (Ansichten mit ohne Garage und weis der Teufel was alles....) Wäre im Nachhinein wahrscheinlich schlauer gewesen, dass den Architekten gleich mit machen zu lassen.

Nach der genehmigten Abgeschlossenheitserklärung sind wir dann zum Notar und haben die Teilungserklärung machen lassen. Danach dann die Finanzierung. Hier war es dann so, dass z.B. die Commerzbank (hatte für mich die besten Konditionen) meinen Bau nicht finanzieren wollte. Die Commerzbank hätte nur das gesamte Projekt finanziert, nicht aber nur den Bau einer ETW. Wir wollten aber getrennt finanzieren, da ich ja vermiete und mein Bruder selbst einzieht etc. Somit habe ich dann bei der örtlichen Sparkasse und mein Bruder bei der Raiffeisenbank finanziert.

Wir haben auch einen gemeinsamen Hausanschlussraum / Technikraum. Mit gemeinsamer WP inkl. WW-Speicher. Natürlich hat jede Wohneinheit separate Wärmemengenzähler sowie Elektrozähler. Die Wärmepumpe hat einen eigenen Zähler. Allgemeinstrom gibt es in Form eines Zwischenzählers auch. Garagenstrom / Wallboxen sind auch den Wohnungen zugeordnet.
Sondereigentum ist z.B. die Terrasse im EG. Bei Photovoltaik (in Bayern keine Pflicht) ist es nun so, dass mein Bruder das Dach voll macht und eben auf seine Wohneinheit legt. Ich habe kein Interesse an Photovoltaik, da ich mich nicht mit Mietstrom rumschlagen will.
Stellplätze sind auch so ein Thema. Wir mussten nun 4 Stellplätze vorweisen. Doppelgarage + 2 Stellplätze, welche nicht vor der Garage seien dürfen.

Das sind so die Dinge die mir spontan eingefallen sind.
 
A

Arauki11

Ja, gute Idee. Dennoch wird man dann das Worstcase-Szenario („hey ihr Lieben, wir vermieten, weil wir ausziehen und uns verändern wollen“) nicht für gut halten und eventuell für Zwist sorgen.
Ja absolut; zurück vom Sommerspaziergang wollte ich @Waldrich sagen, dass ich ihm davon eher abraten würde und das nicht nur aufgrund meiner eigenen Erfahrung, die ja lediglich einen Einzelfall darstellen könne. Technisch ist das Eine, zwischenmenschlich das wohl eher Unkalkulierbare.
Ich bin ein Freund von maximaler Freiheit, mag aber auch sehr gerne wirklich gemeinsame Projekte. In dieser Idee hier sehe ich überhaupt keinen wirklich nennenswerten Vorteil außer eine bestimmte (noch zu berechnende) Menge an Geld. Problembereiche gibt es zuhauf.
Ihr habt eine lange Freundschaft aber wohl immer mit gesunder Distanz, was ich mir so auch gerne bewahren würde. In einer neuartigen Beziehung kommen zwangsläufig auch Probleme auf wie in einer Ehe und wenn man dann emotional gefangen ist kann das sehr belastend werden. Zusammen etwas bauen ja aber nur als Doppelhaus oder einer baut das Ganze alleine und vermietet es dem Anderen.
Nur weil der Bauplatz das so vorgibt würde ich mich nicht gerne da hineinzwängen lassen und würde lieber nach anderen Optionen Ausschau halten.
Ihr spart, wen überhaupt, ganz wenig qm und ebenso wenig Geld in der Gesamtbetrachtung, weshalb ich dieses erfahrungsgemäß vorhandene Risiko niemals so eingehen würde. Nachzuschauen bei Loriots Kosakenzipfel, denn er hat diese Themen nicht erfunden, sondern immer direkt aus dem Alltag geholt.
Ihr habt z.B. bei einem Doppelhaushälfte ebenso viel Sparpotential z.B. durch Car-Sharing, gemeinsamen Rasenmäher, Maschinen bis hin zu Haushaltsgeräten oder sogar DSL-Anschluss uvm. was aber Alles bei Bedarf wieder trennbar ist; so eine Wohnsituation wäre das aber nicht.
Es gibt viele Beispiele für das Gelingen und ebensolche krachend Gescheiterte, letztlich kann das nur Jeder selbst für sich klären.
 
Zuletzt aktualisiert 11.02.2025
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