Mich würde interessieren ob jemand schonmal ein ähnliches Projekt umgesetzt hat.Uns gehen einige Fragen durch den Kopf bezüglich Aufteilungsplan,Abgeschlossenheits-und Teilungserklärung.
Ich weiß noch nicht, ob und wann
@i_b_n_a_n meiner Einladung hier beizutragen folgt. Deswegen braucht die Zwischenzeit aber nicht dazu "genutzt" werden, eine kleine Handvoll Rahmenfakten mit diversen daraus abgeleiteten Trugschlüssen in einen Cocktailshaker zu schütten. Halten wir uns also an die Fakten:
meine Freundin und ich planen gemeinsam mit einem befreundeten Pärchen ein Zweifamilienhaus zu bauen.
Die einzelnen Wohneinheiten sind nicht übereinander sondern nebeneinander in 2 gleich großen Teilen mit jeweils eigener Haustür angeordnet. Vom Erscheinungsbild sieht es also aus wie ein Doppelhaus mit spiegelgleichen Hälften. Jede Hälfte erstreckt sich über 2 Vollgeschosse und einen ausgebauten Dachboden. Im Haus befindet sich ein gemeinsamer Technikraum, welcher zu gleichem Anteil von der jeweiligen Wohnfläche abzuziehen ist und von beiden Seiten über eine Tür zugänglich ist.
Es gibt eine Wärmepumpe für beide Hälften.
Also, zwei Paare (mit sich noch ungewiß parallel entwickelnder Familienplanung) und ein Grundstück, das auch nach einer Teilung nicht mit einem Doppelhaus bebaut werden dürfte. Das ist ein Fakt, und zwingt zu einer nur ideellen Teilung (empfehlenswert als WEG) als Zweiparteienhaus. In Kombination mit getrennten Finanzierungen folgt als weiterer faktischer Zwang die rechtliche Form der WEG. Eine eigene Grundfläche benötigen die Eigentumsanteile nicht, sie wären außer in (auch nicht unbedingt symmetrischer !) Doppelhausgestalt auch als klassisches Etagenzweifamilienhaus möglich (z.B. mit Technikraum im Spitzboden). An dieser Stelle werfe ich ´mal ein, zumindest hypothetisch die Freundschaft einmal einem Etagenbett-Test zu unterziehen: wer würde dem anderen den Vortritt beim Münzwurf überlassen, wer "oben schläft" ?
Daß beiden Wohneinheiten ein ich sag mal "gemeinsames Blockheizkraftwerk" genügen würde, ist wirtschaftlich ebenfalls ein Fakt und durchaus vernünftig, weshalb es auch so bleiben wird. Dahinter kann man für beide Parteien Zähler setzen wie im klassischen Mehrfamilienhaus. Einen blinden zweiten Technikraum in Reserve für eine Auftrennung der Gemeinschaft vorzuhalten, erscheint mir übertrieben. Wie die gemeinsame Technikzentrale betrieben wird, kann im Prinzip von der Eigentümerversammlung entschieden werden. Allein zur Vermeidung einer Pattsituation empfehle ich die Stimmen entsprechend der Sondernutzungsflächen aufzuteilen. Praktisch könnte dies am einfachsten so geschehen, daß man (egal ob in Doppelhaus- oder klassischer Zweifamilienhaus-Gestalt) den Technikraum (falls dieser hauptsächlich im DG stattfindet, dann den Hauseinführungsraum) so anordnet, daß effektiv die ihm näher gelegene Anteilseinheit dadurch kleiner wird. Beispielsweise Technikraum DG 10 qm, Hauseinführungsraum EG 3 qm, Wohnung A 97 qm und Wohnung B 100 qm, Garten zur gemeinsamen Nutzung ergäben, daß Miteigentümer B mit 100/197 Stimmrechtsanteilen im Streitfall entscheiden würde. Ist die Freundschaft an dieser Textstelle noch stabil ?
Interessant wäre auch der Worstcase, wenn auf einer Seite durch viel Baden der Warmwasser-Speicher geleert wird..
Was mich etwas wundern würde, wenn der Bauantrag mit getrennten HA-Räumen durchgehen würde. Damit würdet ihr ja letztendlich wieder Doppelhaushälfte schaffen, die laut Bebauungsplan verboten sind.
Das Problem hat aber auch jedes Mehrfamilienhaus.
Solange die Abgeschlossenheit gewahrt bleibt (jede Einheit benötigt eine Kochgelegenheit und eine Toilette) darf man den Rest eines Hauses komplett mit Hausanschlußräumen vollstopfen. Auch Warmwasserspeichern kann man mehrere Zähler nachschalten. Und ich habe noch keinen einzigen Fall gehört, wo bei einem der unzähligen in ETW aufgeteilten Sechsfamilienhäuser ein Viersechstel-Miteigentümer den anderen gesagt hätte, sie mögen sich eigene Thermen anschaffen, er kündige ihnen den Anschluss an die gemeinsame Wärmeversorgung. Das Restrisiko einer Mondfinsternis am Sankt Nimmerleinstag ist kaum ausschaltbar. Deshalb zu Gürtel und Hosenträgern noch eine Versicherung bei der Hypochondria abzuschließen - man kann alles auch übertreiben.
Es gibt kein Verbot, der Bebauungsplan ordnet die Nutzung. Aber Du hast in dem Moment recht, wenn es um die zwei Zugänge und das offensichtliche Doppelhaus geht. Ich kenne es nicht, dass ein Einzelhausgrundstück nicht mit einem Doppelhaus als ideell geteilt bebaut werden darf. [...] Die Stellplatzverordnung wäre auch mal interessant.
Ideell oder als WEG, kein Bebauungsplan begrenzt die Anzahl der Eingangstüren. Vermutlich sind hier zwei WE je Grundstück zulässig und es soll vermieden werden, daß 4 WE (= 6 oder 8 Stellplätze) auf dem Grundstück entstehen.
Also: miteinander reden, Etagenbett-Test machen. Je nach Ergebnis meiner Neigung hier eher ein klassisches Zweifamilienhaus zu bauen folgen oder eben "ideelle Doppelhaushälfte" wählen. So oder so entweder meiner Warnung vor der Pattsituation (an einer WEG wird hier wegen der Finanzierung nur wenig vorbeiführen) folgend eine leichte Asymmetrie der Stimmenverhältnisse "bauen" (bei der in meinem Modell dieselbe Partei die die Fläche für den gemeinsamen Technikraum "abgäbe" auch ein Überstimmt werden zu erdulden hätte) oder eben eine Redundanzreserve eines potentiellen zweiten Technikraumes vorsehen. Einen Tod werdet Ihr sterben müssen, Waschen ohne Naßmachen geht nicht.