Zweifamilienhaus mit 2 Eigentümern

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Zuletzt aktualisiert 11.02.2025
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W

Waldrich

Ich weiß noch nicht, ob und wann @i_b_n_a_n meiner Einladung hier beizutragen folgt. Deswegen braucht die Zwischenzeit aber nicht dazu "genutzt" werden, eine kleine Handvoll Rahmenfakten mit diversen daraus abgeleiteten Trugschlüssen in einen Cocktailshaker zu schütten. Halten wir uns also an die Fakten:

Also, zwei Paare (mit sich noch ungewiß parallel entwickelnder Familienplanung) und ein Grundstück, das auch nach einer Teilung nicht mit einem Doppelhaus bebaut werden dürfte. Das ist ein Fakt, und zwingt zu einer nur ideellen Teilung (empfehlenswert als WEG) als Zweiparteienhaus. In Kombination mit getrennten Finanzierungen folgt als weiterer faktischer Zwang die rechtliche Form der WEG. Eine eigene Grundfläche benötigen die Eigentumsanteile nicht, sie wären außer in (auch nicht unbedingt symmetrischer !) Doppelhausgestalt auch als klassisches Etagenzweifamilienhaus möglich (z.B. mit Technikraum im Spitzboden). An dieser Stelle werfe ich ´mal ein, zumindest hypothetisch die Freundschaft einmal einem Etagenbett-Test zu unterziehen: wer würde dem anderen den Vortritt beim Münzwurf überlassen, wer "oben schläft" ?
Daß beiden Wohneinheiten ein ich sag mal "gemeinsames Blockheizkraftwerk" genügen würde, ist wirtschaftlich ebenfalls ein Fakt und durchaus vernünftig, weshalb es auch so bleiben wird. Dahinter kann man für beide Parteien Zähler setzen wie im klassischen Mehrfamilienhaus. Einen blinden zweiten Technikraum in Reserve für eine Auftrennung der Gemeinschaft vorzuhalten, erscheint mir übertrieben. Wie die gemeinsame Technikzentrale betrieben wird, kann im Prinzip von der Eigentümerversammlung entschieden werden. Allein zur Vermeidung einer Pattsituation empfehle ich die Stimmen entsprechend der Sondernutzungsflächen aufzuteilen. Praktisch könnte dies am einfachsten so geschehen, daß man (egal ob in Doppelhaus- oder klassischer Zweifamilienhaus-Gestalt) den Technikraum (falls dieser hauptsächlich im DG stattfindet, dann den Hauseinführungsraum) so anordnet, daß effektiv die ihm näher gelegene Anteilseinheit dadurch kleiner wird. Beispielsweise Technikraum DG 10 qm, Hauseinführungsraum EG 3 qm, Wohnung A 97 qm und Wohnung B 100 qm, Garten zur gemeinsamen Nutzung ergäben, daß Miteigentümer B mit 100/197 Stimmrechtsanteilen im Streitfall entscheiden würde. Ist die Freundschaft an dieser Textstelle noch stabil ?



Solange die Abgeschlossenheit gewahrt bleibt (jede Einheit benötigt eine Kochgelegenheit und eine Toilette) darf man den Rest eines Hauses komplett mit Hausanschlußräumen vollstopfen. Auch Warmwasserspeichern kann man mehrere Zähler nachschalten. Und ich habe noch keinen einzigen Fall gehört, wo bei einem der unzähligen in ETW aufgeteilten Sechsfamilienhäuser ein Viersechstel-Miteigentümer den anderen gesagt hätte, sie mögen sich eigene Thermen anschaffen, er kündige ihnen den Anschluss an die gemeinsame Wärmeversorgung. Das Restrisiko einer Mondfinsternis am Sankt Nimmerleinstag ist kaum ausschaltbar. Deshalb zu Gürtel und Hosenträgern noch eine Versicherung bei der Hypochondria abzuschließen - man kann alles auch übertreiben.

Ideell oder als WEG, kein Bebauungsplan begrenzt die Anzahl der Eingangstüren. Vermutlich sind hier zwei WE je Grundstück zulässig und es soll vermieden werden, daß 4 WE (= 6 oder 8 Stellplätze) auf dem Grundstück entstehen.

Also: miteinander reden, Etagenbett-Test machen. Je nach Ergebnis meiner Neigung hier eher ein klassisches Zweifamilienhaus zu bauen folgen oder eben "ideelle Doppelhaushälfte" wählen. So oder so entweder meiner Warnung vor der Pattsituation (an einer WEG wird hier wegen der Finanzierung nur wenig vorbeiführen) folgend eine leichte Asymmetrie der Stimmenverhältnisse "bauen" (bei der in meinem Modell dieselbe Partei die die Fläche für den gemeinsamen Technikraum "abgäbe" auch ein Überstimmt werden zu erdulden hätte) oder eben eine Redundanzreserve eines potentiellen zweiten Technikraumes vorsehen. Einen Tod werdet Ihr sterben müssen, Waschen ohne Naßmachen geht nicht.
Aktuell ist der Hausanschlussraum/Hauswirtschaftsraum so angeordnet, das er jeweils 6qm Grundfläche von jeder Partei im EG benötigt. Im Prinzip könnte man die Trennwand beider Wohneinheiten einfach durch den Hauswirtschaftsraum ziehen, dann hätte jeder seinen eigenen.
Nur die Hausanschlüsse würden dann natürlich entweder auf der linken oder rechten Seite liegen.
 
S

Singelküche

Ich habe sowas schonmal gebaut vor fast 30j

das Grundstück hat nur eine Einfahrt. Sieht aus wie ein Doppelhaus sind aber zwei ETW. Jede ETW hatte eine Nebeneingangstür und für beide zusammen nur eine Hauseingangstür mit einem kleinen Flur der zu den ETW führte.

Mir hatte der Architekt erklärt das es nicht anders genehmigungsfähig wäre. Damals gab es den Hype mit Erdwärme usw. noch nicht.

Jede ETW hat seine eigene Anschlüsse und sie werden auf dem Immobilienmarkt genauso gehandelt wie eine Doppelhaushälfte. Ohne Abstriche oder der Zins teurer. Heute würde ich es wahrscheinlich auch so versuchen wie Waldrich mit nur einem Hauswirtschaftsraum bzw. Heizungsraum. Zwischenzähler ablesen ist ja kein Großprojekt. Leitungsrechte über andere Grundstücke sind evtl. auch zu berücksichtigen.
 
11ant

11ant

Ich hab ziemlich genau so etwas, wie du vor hast gemacht bzw. bin gerade in der Baufertigstellung des Projektes.
(Wo) haben wir das hier schon besprochen ?
Aktuell ist der Hausanschlussraum/Hauswirtschaftsraum so angeordnet, das er jeweils 6qm Grundfläche von jeder Partei im EG benötigt. Im Prinzip könnte man die Trennwand beider Wohneinheiten einfach durch den Hauswirtschaftsraum ziehen, dann hätte jeder seinen eigenen.
Nur die Hausanschlüsse würden dann natürlich entweder auf der linken oder rechten Seite liegen.
Ach, da gibt es schon eine Planung ? (ich erinnere mich nicht) - bitte zeige sie hier.
 
N

nordanney

Aktuell ist der Hausanschlussraum/Hauswirtschaftsraum so angeordnet, das er jeweils 6qm Grundfläche von jeder Partei im EG benötigt.
Darf ich mal fragen, was Ihr dann mit dem überschüssigen Platz macht? Da steht doch am Ende fast nichts drin und Du hast 4qm als Gästezimmer.
Bei der Größe fällt mir kein Grund ein, daraus nicht zwei Räume zu machen.
 
11ant

11ant

Die Überlegung hatte ich auch schon, abgesehen von den zusätzlichen kosten(auch wenn es dann 2 kleinere Wärmepumpen sind, anstatt einer großen), müsste natürlich in jeder Hälfte ein ausreichend großer Hauswirtschaftsraum eingeplant werden, was natürlich wieder auf kosten der Wohnfläche geht.
Das las ich vorhin, als würdet Ihr zu zwei Paaren nur einen Technikraum planen wollen, um Nicht-Wohn-Fläche zu sparen.
Aktuell ist der Hausanschlussraum/Hauswirtschaftsraum so angeordnet, das er jeweils 6qm Grundfläche von jeder Partei im EG benötigt. Im Prinzip könnte man die Trennwand beider Wohneinheiten einfach durch den Hauswirtschaftsraum ziehen, dann hätte jeder seinen eigenen.
Nur die Hausanschlüsse würden dann natürlich entweder auf der linken oder rechten Seite liegen.
Nun habt Ihr also stattdessen schon einen 12 qm großen Technikraum geplant, mittig beiderseits einer nicht gemauerten Trennlinie, in einer Spielfeldhälfte mit dem benötigten Zeugs und die andere als gemeinsame Abstellfläche ?
 
T

Teimo1988

(Wo) haben wir das hier schon besprochen ?
Die Planung wurde hier (leider?) nie vorgestellt. Ich hab das Forum leider erst nach der Planungsphase und während des Baus so richtig für mich entdeckt. Kann das ganze aber natürlich gern mal vorstellen, wenn es wen interessiert bzw. nützlich für wen ist.
 
Zuletzt aktualisiert 11.02.2025
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