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Anniiii
Bei uns steht folgende Passage drin:Anmahnen bzw. eine Mahnung setzt ein Prozess-Vorgang an, der gerichtsverwertbar sein muss, falls man klagen muss.
Ganz so einfach wird es auch nicht sein: wenn es keine Verzugsklausel gibt (pro Tag 50€ oder so) mit einigem Kleingedruckten, dann brauchst Du Dir nichts erhoffen.
Bereitstellungszinsen sind da eh raus. Dafür gibt es nichts, da die Finanzierung eure persönliche Sache ist. Der kluge Bauherr nimmt Bereitstellungszinsen mit in seine Kalkulation zu den Baunebenkosten mit rein.
Und meine persönliche Meinung: nicht zu früh kündigen. Mit Parallelkosten ist zu rechnen.
Der Werkunternehmer verpflichtet sich zur bezugsfertigen Herstellung bis
zum 01.12.2024 und zur vollständigen Fertigstellung bis zum 30.12.2024.
Der Baubeginn ist vorgesehen am xx.xx.xx.
Eine Verzögerung der Bezugsfertigstellung hat der Werkunternehmer nur
zu vertreten, sofern ihn hieran ein Verschulden trifft.
Die Errichtung des Bauprojekts hat entsprechend den Plänen und der Baubeschreibung zu erfolgen.
Das heißt wir haben kein Anspruch? Auf nichts? Wir wurden damals gedrängt, den Notarvertrag zu unterschreiben, obwohl Grundriss und Baubeschreibung natürlich noch nicht an uns angepasst war. Schließlich sei er keine Fertighausfirma, sondern wir können noch alles anpassen und auch im Bauverlauf Änderungen vornehmen. Das stimmt auch bzgl. Ausstattung..
Wir vermuten mittlerweile ein Finanzierungsengpass aufgrund einer anderen Baustelle, weshalb es mal wochenlang nicht weiterging. Auch nach Abriss des Altgebäudes ist monatelang nichts passiert. Und das müssen wir jetzt zahlen? Auch dass wir einen Kredit schon abschließen mussten 10 Monate vor der ersten Teilrechnung finde ich im Nachhinein unverschämt. Er hatte ja eine Finanzierungsbestätigung...