Das kann gründlich schiefgehen. Selbst wenn du die Mindestsparrate erreicht hast, heißt das noch lange nicht, dass der Bausparvertrag zuteilungsreif ist.
Für die Zuteilung muß die Bewertungszahl eine entsprechende Größe erreicht haben. Durch Verschiebung der Einzahlungen kann es dann sein, dass diese Bewertungszahl noch nicht groß genug ist. Dann hast du dein Geld im Bausparer stecken, kannst ihn aber noch nicht einsetzen.
Da Bausparkonstrukt muß man verstehen.
Mit dem Punkt Bewertungszahl hast Du recht.
Dazu ein Beispiel: Man hat für den Ablöse-Bausparvertrag eine monatliche Sparrate von 400,00 EUR vereinbart. Ich muss aber in 2 Jahren beispielsweise durch Elternzeit Einkommenseinbußen in Kauf nehmen, weshalb ich für 12 Monate die Sparrate auf 100,00 EUR p.M. reduziere. Nun fehlen also insgesamt 3.600,00 EUR (12 x 300,00 EUR). Dann genügt es für eine ausreichend hohe Bewertungszahl und somit rechtzeitige Zuteilung nicht, den Betrag später per Einmalzahlung oder durch Erhöhung der ursprünglich vereinbarten Sparrate von 400,00 EUR „nachzuholen“. Denn die Bausparkasse hat ja dann mit dem Geld kürzer „gearbeitet“ und somit wird vermutlich die für die Zuteilung nötige Bewertungszahl nicht erreicht.
Man kann das ein bisschen mit einer privaten Rentenversicherung vergleichen (bitte nicht steinigen, ist nur ganz grob ;-) ). Es ist immer besser, schon in jungen Jahren (also früher) mit den Beiträgen zu beginnen, als erst in höherem Alter damit anzufangen (hier mal den Altersab-/zuschlag + sonstige Kosten unberücksichtigt gelassen). Auch hier kann bei ersterer Variante das Geld länger „arbeiten“ und führt damit schneller zum Ziel (= analog rechtzeitige Zuteilung Bausparvertrag).
Aber, um auf den Bausparvertrag zurückzukommen: Mit dem Bausparvertrag bin ich bei den Raten so flexibel, dass ich nicht erst bei der Bank eine Tilgungsänderung beantragen muss oder den Mindestbeitrag der Sondertilgung ansparen muss (oftmals mindestens 1 oder 2 T€ p.a.), um diese einmalig im Jahr nutzen zu können.
Die Flexibilität will ich der Variante Annuitätendarlehen mit Sondertilgung-Möglichkeit nicht absprechen. Es ist tatsächlich eine Glaubensfrage, für welche Variante man sich entscheidet. Richtig ist natürlich, dass man beide Varianten genau verstehen muss, um sich entscheiden zu können. Für mich überwiegt der Vorteil bei der Bausparvertrag-Variante eindeutig die ABSOLUTE Planungssicherheit vom Anfang bis Ende der Finanzierung (natürlich nur, wenn die Bausparsumme genau passend ist zur Restschuld des Annuitätendarlehens zum Zinsbindung-Ende). Und trotzdem ist man absolut flexibel. Wie bei allen Konstrukten mit Sonderzahlungen (z.B. wie Du Deine Finanzierung mit den Sondertilgung aufgebaut hast), gehört so oder so Zahlungsdisziplin dazu.
Für einen Bausparvertrag spricht auch noch, dass man eine nicht ausgenutzte Sondertilgung für ein Jahr „verloren“ hat und diese somit nicht auf die Folgejahre draufschlagen kann.