Architekten finden - aber wie?

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W

Wanderdüne

Was mir jetzt bei der HOAI noch nicht klar ist, sind die Honorarzonen. Woher weiß ich denn, was geringe, mittlere oder hohe Planungsanforderungen sind?
Das ist auch trotz Punktesystems etwas schwammig.
Im Einfamilienhaus-Bereich ist HZ III Min - Max oft anzutreffen, bei über das Erdgeschoss herausragendem Schwimmbad im OG entsprechend mehr.
Wenn Ihr Euere Vorstellungen darlegt, kann der Architekt aber direkt sagen, wie er es einstufen wird.

...Seite der Architektenkammer... Die Webseiten sind alle eine Katastrophe. So gut wie keine Infos, kaum Fotos von Referenzobjekten. Ja, wie soll ich denn da rausfinden, ob mir der Stil gefällt?! Dann werd ich wohl schauen müssen, welcher Name mir passt :-( .
Das ist schade und m.E. auch nicht zeitgemäß.
Trotzdem müßt Ihr einen Selektionsprozess starten, zur Not eben telefonisch.
 
B

Bauexperte

Hallo,

Vielleicht macht es ja doch Sinn, den Architekten alles machen zu lassen (die Firmen könnten wir ja zT trotzdem vorgeben oder?) und zusätzlich noch einen externen Sachverständigen zu nehmen, der prüft, ob alles richtig läuft?
Ja und Nein.

Ich denke, daß ihr recht festgelegt seid, was die Auswahl Teile der Handwerkerschaft/Gewerke betrifft. Architekt für die Planung finde ich sinnvoll, den Rest würde ich den begleitenden Sachverständigen erledigen lassen. In den betreffenden Gewerken (Veto Deines Mannes) würde ich gar keine anderen Handwerker anschreiben, es ihnen aber nicht sagen da ihr eh die Qualität der Ausführung nicht beurteilen könnt und ihr - wie geschrieben - ziemlich fixiert seid.

Was mir jetzt bei der HOAI noch nicht klar ist, sind die Honorarzonen. Woher weiß ich denn, was geringe, mittlere oder hohe Planungsanforderungen sind?
Das ergibt sich eigentlich aus der HOAI selbst:

§ 5
Honorarzonen

(1) Die Objekt- und Tragwerksplanung wird den folgenden Honorarzonen zugeordnet:

1. Honorarzone I: sehr geringe Planungsanforderungen,
2. Honorarzone II: geringe Planungsanforderungen,
3. Honorarzone III: durchschnittliche Planungsanforderungen,
4. Honorarzone IV: hohe Planungsanforderungen,
5. Honorarzone V: sehr hohe Planungsanforderungen.

(2) Flächenplanungen und die Planung der Technischen Ausrüstung werden den folgenden Honorarzonen zugeordnet:

1. Honorarzone I: geringe Planungsanforderungen,
2. Honorarzone II: durchschnittliche Planungsanforderungen,
3. Honorarzone III: hohe Planungsanforderungen.

(3) Die Honorarzonen sind anhand der Bewertungsmerkmale in den Honorarregelungen der jeweiligen Leistungsbilder der Teile 2 bis 4 zu ermitteln. Die Zurechnung zu den einzelnen Honorarzonen ist nach Maßgabe der Bewertungsmerkmale und gegebenenfalls der Bewertungspunkte sowie unter Berücksichtigung der Regelbeispiele in den Objektlisten der Anlagen dieser Verordnung vorzunehmen.

Bei den Daten, welche Du bereits veröffentliche hast, wird es auf Honorarzone III hinauslaufen; ob eher unten oder eher oben, liegt am Architekten.

... werd ich wohl schauen müssen, welcher Name mir passt :-( .
Nein, Du mußt Zeit investieren in dem Wissen, die Zeit evtl. zur Ablage "P" zuzuordnen; anders geht es nicht, denn nur im persönlichen Gespräch wirst Du erfahren, ob der Architekt zu Dir passt oder nicht.

Wo willst Du denn bauen?

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
P

Panama17

So, ich hab jetzt zwei gefunden . Von beiden Büros gefallen mir die Webseiten, sitzen in unserer Stadt, und haben hier in der Ecke schon einige Einfamilienhaus geplant/ gebaut. Jetzt warte ich auf Rückrufe, bin mal gespannt, wann die sich melden.

Wir wollen in Oberhausen Rheinland bauen , den meisten wahrscheinlich bekannt durchs Centro und den Fußballverein RWO .
Wenn noch jemand Tipps bzw. Empfehlungen hat, immer her damit .

Bei den Daten, welche Du bereits veröffentliche hast, wird es auf Honorarzone III hinauslaufen; ob eher unten oder eher oben, liegt am Architekten.
Danke für die Einschätzung!
 
P

Panama17

So, das ging flott. Hab heute von beiden einen Rückruf bekommen und wir haben schon für nächste Woche Mi und Do Termine. Hatte nicht gedacht, dass das so schnell geht. Beide kennen die Straße, auf der das Grundstück ist und der eine kennt sogar das Grundstück selbst, weil er um die Ecke wohnt .
 
P

Panama17

So, wir hatten heute das erste Gespräch.
Architekt und Büro waren uns sympathisch, der Architekt scheint ein "Normalo" zu sein. Er macht jetzt nicht den Eindruck eines Künstlertyps oder so, er hat uns auch nicht erst mal erzählt, was er schon alles tolles gebaut hat.
Er hatte den Bebauungsplan vorliegen und war schon mal am Grundstück vorbeigefahren.
Bevor er uns hat erzählen lassen, hat er selbst erst mal einiges zu den Kosten und den Abläufen erklärt. Es machte den Eindruck, als hätte er öfter Leute da sitzen, die sich am Ende total erschrecken, was so an Kosten auf sie zukommt.
Er war ganz positiv überrascht, dass ich selbst schon mit Baukosten von ca. 1.800-2.000€ ohne Außenanlagen und Baunebenkosten gerechnet habe, er selbst geht im Normalfall von 1.500-1.700€ aus.
Und er hat sich sehr gefreut, dass wir nicht schon mit selbst gemalten Plänen gekommen sind . Dafür aber ein detailliertes Raumprogramm mit unseren Wünschen dabei hatten (zB Küche und Wohnzimmer nach hinten raus; Kamin, der vom Esstisch und der Couch zu sehen ist etc.).

Vom Ablauf her zählt er das Erstgespräch als Akquise. Der nächste Schritt wäre jetzt, dass er einen ersten Entwurf inkl. Ansichten und Schnitten erstellt. Dafür würde er pauschal 2.000€ berechnen, die wir nur zahlen müssten, wenn wir ihn danach nicht beauftragen. Wir finden das fair.

Gibts da von eurer Seite Erfahrungswerte? Ist das üblich? Ist das zu viel?
 
W

Wanderdüne

Vorweg: zu viel ist es sicherlich nicht.

Die entscheidende Frage ist, welchem Umfang dieser "erste Entwurf" entsprechen soll. Preislich könnte es gerade noch im Rahmen der HOAI den Leistungsphasen I und II entsprechen, dann ist es eben ein Vorentwurf mit Kostenschätzung, der nur eine ganz grobe Richtung vorgibt. Aber Ansichten und Schnitte, die über eine allgemeine Skizzierung hinausgehen, werden die HOAI wohl unterlaufen.
Und was ist, wenn die Zusammenarbeit funktioniert und fruchtbar sein könnte, der "erste" Entwurf aber nicht überzeugt?
Was ist dann zu zahlen?
Nebenbei: Welche Leistung ist geschuldet, tatsächlich die Grundlage für eine genehmigungsfähige Planung?

Pauschalen können funktionieren und HOAI konform sein, es kann aber auch schnell kompliziert werden.
 
Zuletzt aktualisiert 20.12.2024
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