...ordentlich gezeichnet und nicht als Handzeichnung auf Papier gekritzelt.
Naja, ein genialer Entwurf, gekritzelt auf durchgefettetem Butterbrotpapier, sollte Euch aber lieber sein als die high-end Präsentation durchschnittlicher Banalitäten.
...eine erste Idee, aufgrund welcher wir entscheiden können, ob wir uns eine Zusammenarbeit mit dem Architekten vorstellen können. ...schon besser sehen können, ob eine Zusammenarbeit was wird oder nicht. ...erläutert, wonach man die Denkweise, Argumentation etc. beurteilen kann. Nach dem nur einstündigen Vorgespräch ist das echt schwierig.
Ich kann Euch verstehen, das Vorgehen klingt auch logisch.
Das Vorgehen entspricht aber nicht dem normalen Ablauf des Erarbeitens eines Entwurfes.
Wenn man es an den Leistungsphasen festmacht, dann sind die am Anfang stehenden Leistungsphasen die wichtigsten. Fehler, die hier gemacht werden, kann man später nicht mehr ausgleichen, und übersehene Anforderungen des Bauherren können den in Leistungsphase 3 entstandenen und fast fertigen Entwurf in die Rundablage befördern.
Der genannte Preis kann keine erforderliche Grundlagenermittlung enthalten. Und sich dann nach nur einer Stunde an einen Entwurf zu setzen ist Zeitverschwendung.
Wobei der erste Entwurf meistens für die Tonne ist, aber doch bitte nicht sehenden Auges.
Vom Gefühl her hätte ich jetzt gesagt, dass 2-3 Anläufe schon drin sein sollten, ohne dass man einen Extra-Aufwand dafür abrechnet oder seh ich das falsch?
Es gibt keine wirkliche Begrenzung der Anzahl der Entwürfe. Spätestens wenn eine oder beide Vertragsseiten die Termine nur noch mit steigenden Mengen Alkohol ertragen, wird man sich einvernehmlich trennen.
Eine Grundlage für eine genehmigungsfähige Planung kann es meiner Meinung nach eh noch nicht sein. Es liegen ja weder ein Baugrundgutachten noch Unterlagen vom Vermesser vor. Wir haben auch nicht großartig über Technik; Dämmung etc. gesprochen, wovon ja u.a. auch die Wandstärke abhängt.
Siehe oben, sehenden Auges für die Tonne...
... klar, ich stell Pläne ein, sobald ich einen ersten Entwurf vorliegen habe, ich möchte schließlich die geballte Erfahrung des Forums nutzen
Vorher aber das Einverständnis des Rechteinhabers einholen.
Ansonsten mal über Stufenverträge informieren, halte ich für geeigneter.