Vorweg: zu viel ist es sicherlich nicht.
Die entscheidende Frage ist, welchem Umfang dieser "erste Entwurf" entsprechen soll. Preislich könnte es gerade noch im Rahmen der HOAI den Leistungsphasen I und II entsprechen, dann ist es eben ein Vorentwurf mit Kostenschätzung, der nur eine ganz grobe Richtung vorgibt. Aber Ansichten und Schnitte, die über eine allgemeine Skizzierung hinausgehen, werden die HOAI wohl unterlaufen.
Und was ist, wenn die Zusammenarbeit funktioniert und fruchtbar sein könnte, der "erste" Entwurf aber nicht überzeugt?
Was ist dann zu zahlen?
Nebenbei: Welche Leistung ist geschuldet, tatsächlich die Grundlage für eine genehmigungsfähige Planung?
Pauschalen können funktionieren und HOAI konform sein, es kann aber auch schnell kompliziert werden.
Hey
Wanderdüne,
ich weiß nicht, ob ich deine Antwort richtig verstehe, ich kenn mich einfach mit dem Thema nicht groß aus.
Es geht nur um einen Vorentwurf, um zu sehen, in welche Richtung es gehen könnte. Der wird aber schon ordentlich gezeichnet und nicht als Handzeichnung auf Papier gekritzelt. Es geht ja um eine Grundlage, eine erste Idee, aufgrund welcher wir entscheiden können, ob wir uns eine Zusammenarbeit mit dem Architekten vorstellen können. Ich denke, dass wir bei der Vorstellung des ersten Entwurfs auch schon besser sehen können, ob eine Zusammenarbeit was wird oder nicht. Ich stelle mir das so vor, dass der Architekt einiges zum Plan erläutert, wonach man die Denkweise, Argumentation etc. beurteilen kann. Nach dem nur einstündigen Vorgespräch ist das echt schwierig.
Wenn wir uns für eine Zusammenarbeit entscheiden, würde er einen ganz normalen Architektenvertrag nach HOAI mit uns abschließen. Ich weiß nicht, ob darin geregelt ist, was passiert, wenn der erste Entwurf gar nicht zusagt, da frag ich noch mal nach.
Vom Gefühl her hätte ich jetzt gesagt, dass 2-3 Anläufe schon drin sein sollten, ohne dass man einen Extra-Aufwand dafür abrechnet oder seh ich das falsch?
Die Pauschale zahlen wir ja nur als Aufwandsentschädigung, wenn er
keinen Auftrag von uns bekommt. Ich komme aus dem Marketing und kenne das bei Werbeagenturen als "Pitch". Man lässt mehrere Agenturen was entwerfen und zahlt denen eine Aufwandsentschädigung, die den Auftrag nicht bekommen.
Eine Grundlage für eine genehmigungsfähige Planung kann es meiner Meinung nach eh noch nicht sein. Es liegen ja weder ein Baugrundgutachten noch Unterlagen vom Vermesser vor. Wir haben auch nicht großartig über Technik; Dämmung etc. gesprochen, wovon ja u.a. auch die Wandstärke abhängt.
@ypg - klar, ich stell Pläne ein, sobald ich einen ersten Entwurf vorliegen habe, ich möchte schließlich die geballte Erfahrung des Forums nutzen
@Bauexperte - muss ich nachfragen, hat er nicht gesagt.