Hier gab es mal einen nicht ganz gleichen, aber ähnlichen Fall.
Eine Siedlung von Einfamilienhaus war im Staatsbesitz (50 Jahre alt) und wurden vor ein paar Jahren in Einfamilienhaus einzeln auf geteilten Grundstücken an Privatpersonen verkauft.
Wegen eines fehlenden B-Plans galt Par.34, und da alle Häuser komplett identisch waren gab es da kaum Diskussion.
Dann wollten einige Besitzer Anbauten, Wimteegärten, Gauben und Doppelflügelfenster einbauen und haben dementsprechend Bauanträge gestellt.
Der Stadt wurde anscheinend plötzlich klar, dass es keinen Bebauungsplan gibt und dat daraufhin alle Bauanträge zurückgestellt, bis der Bebauungsplan umgesetzt war. Dauer knapp 2 Jahre und keiner der Eigentümer konnte irgendetwas in der Zeit machen.
Mit den Infos die du geschrieben hast klingt das für mich auch danach, dass der Bebauungsplan zunächst durchgedrückt werden soll, bevor irgendwelche Baugenehmigungen erteilt werden.
Ob das rechtens ist weiß ich leider nicht.