Stefan G.
Ist meiner Meinung nach keine aussagekräftige Formulierung. Sag doch dem Notar er soll einen ähnlich Satz mit reinnehmen: Alle Erschließungskosten die zur erstmaligen Erschließung des Grundstücks gehören sind vom Veräußerer zu tragen. Das war unserer und gab dann bei weiteren Abrechnungen keine Probleme. Bis 3 Meter hinter Grundstücksgrenze werden die Kosten vom Veräußerer getragen danach übernehmen wir.
Ich kann Dir nur so ein Satz raten, da die Erschließungskosten nicht unerheblich sind. Bei unserem Grundstück waren das knapp 24.000€ für alles die der Verkäufer getragen hat. Klar rechnet er die Kosten in den Verkaufspreis rein, aber gerade die letzte Rechnung hatte er nicht mehr auf dem Schirm (ca. 17.000€) Das war schon ein Brocken den ich nicht hätte zahlen wollen.
Ich kann Dir nur so ein Satz raten, da die Erschließungskosten nicht unerheblich sind. Bei unserem Grundstück waren das knapp 24.000€ für alles die der Verkäufer getragen hat. Klar rechnet er die Kosten in den Verkaufspreis rein, aber gerade die letzte Rechnung hatte er nicht mehr auf dem Schirm (ca. 17.000€) Das war schon ein Brocken den ich nicht hätte zahlen wollen.