Ist Zählerausbau oder Zählermiete bei Leerstand rechtens ? Nein !

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Georg2

Hallo,

seit einigen Jahren wurde es zur Mode, dass Energieversorger bei Mehrfamilienhäusern die Zähler ausbauen lassen wollen, in der Begründung Ausbau oder Zählergebühr zahlen. Im Internet findet man viel laienhaften Unfug dazu, meist mit der Aussage, weil denen der Zähler gehöre, stünde denen auch das Geld zu. Sie nennen es dann Unterhaltungskosten der Anlage, vergessen aber das bis auf den Zähler und den kleinen Hauptkasten der 3 Phasen nichts anderes ihnen gehört und das alles billiger Kram ist, denn man mit den ersten 6 Monatsgebühren im Leben eines Hauses denen bereits bezahlt hat.

Da die wenigstens Ahnung von Recht und Gesetz haben und selbst Gerichte oder Rechtsanwälte oft riesigen Schmarren erzählen, wäre es wichtig zu klären wie dem wirklich sei. Es hieß ja auch, dass das Zähler aus- zumindest wieder einbauen viel Geld kostet, also 50€/Stk und den Bestandsschutz verliert man u.U. obendrein. Auch den Zählerdrähten tut dauerndes umbauen nicht gut.

Man darf auch nicht annehmen, dass die die von Geld leben so human sind, dass sie den ganzen Tag nur Geschenke verteilen, weil viel zu viele nur durch Raub reich geworden sind. Da man in D. mit die höchsten Strompreise zahlt, anderswo sind es 5-15Cht/kWh, ist die Gaunerei mehr als bewiesen. Nun, das Problem hat der Hausvermieter, der besonders bei Leerstand für seine Zähler zahlen müsste und das sind bei 7 Zählern schnell mal 1000€ im Jahr, nur fürs herumstehen. Dass das keine Zähler-Mietgebühr sein kann ist erstens damit begründet und bewiesen, dass es Grundgebühr und nicht Zählergebühr (ist nämlich nur Mundart) heißt und das die Energiefirmen ein Zähler nur ca. 15€ kostet und man nicht im Jahr von einer Miete sprechen kann, wenn man dafür 8 neue Zähler pro Jahr kaufen kann.

Jetzt muss man noch wissen, dass man Stromverträge immer nur mit dem Lieferanten oder Grundversorger abschließen kann, während das Straßennetz samt Zähler dem Netzbetreiber gehört, mit dem man keinen Vertrag mit Gebühren machen kann. Nach §36 EnWG ist der Netzbetreiber verpflichtet, jedem Haushalt/Kunde Strom zu liefern, auch wenn ihm die Nase des Kunden nicht passt. Dabei muss er ein funktionsfähiges Netz kostenfrei zum Kunde legen, logischeweise mit Zähler, weil ohne Zähler kein Strom entnehmbar ist. Das nennt man dann Anschlussnutzungsverhältnis, was daraufhin entstand. Viele wissen davon nicht mal was.

Bereits daraus ergibt sich, dass ein Zähler in Sachen "Zählergebühr" nichts kosten kann, weil er kostenfrei zum Zwangsanschluss des Netzbetreibers gehört und die Kosten zum unternehmerischen Risiko des Netzbetreibers gehören. Der Grundversorger hat auch weil ihm die Zähler gar nicht gehören gar kein Anrecht sie als sein Eigentum zu deklarieren.

Nun kommt noch der Grundversorger (oder ein freier Lieferant), welcher sich über den Netzbetreiber Strom kauft und an den Kunde weitervermietet. Mit ihm allein kann man einen Gebühren-Vertrag machen. Beim Grundversorger ist das der Grundversorgungsvertrag, der mit §2 zu schließen und mit §20 Stromgrundversorgungsverordnung binnen 2 Wochen zum kündigen möglich ist. Mit Vertrag kostet es also Grundgebühr, ohne Vertrag kostet es keine, weil die Basis dafür dann fehlt. Nun kann der Mieter den Vertrag mit dem Lieferanten eingehen, aber auch der Hauseigentümer und also selbige wieder kündigen. Damit kommt eine besondere Situation zu Stande. Der Netzbetreiber muss am Haus Strom zur Verfügung stellen, auch wenn ihn gerade keiner haben will, der Grundversorger kann kein Geld einnehmen, weil der Grundversorgungsvertrag rechtgemäß gekündigt wurde. Würden nun die Zähler ausgebaut, wäre dies ein Verstoß gegen §36 EnWG. Diesen Zustand hat man normalerweise immer als Hausbesitzer bei Leerstand und wenn es Monate oder Jahre waren.

Nun erdreisten sich aber die beiden Unternehmen und lauern auf das Geld des Kunden und drohen mit Zählerausbau, wenn der Kunde die Gebühren nicht zahlt, die er nach lesen der Gesetze aber auch nicht zahlen muss. Nur sind mache so dumm, dass sie dann doch zahlen oder Zähler abgeben - reingefallen.

Für unsere Begriffe ist das illegal und bedarf dringend einer Klärung, weil viele sich die Zähler mit allen ungeahnten Folgen ausbauen ließen oder sogar verklagt werden und dumme Richter keine Abhilfe schaffen, dumm oder gekauft sind. Nur die Frage wie, steht. Wir vermuten, dass eine Feststellungsklage das richtige ist, um der Willkür ein Ende zu setzen. Mit ihr kann man bis zum BGH gegen und eine Grundsatzentscheidung erwirken.

Der Nutzen von allem ist, wenn man verklagt wird, dass man sofort eine wirksame Gegenargumentation hat, denn man hat bei einer Klage kaum Zeit zum recherchieren.
 
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Voki1

Da die wenigstens Ahnung von Recht und Gesetz haben und selbst Gerichte oder Rechtsanwälte oft riesigen Schmarren erzählen, wäre es wichtig zu klären wie dem wirklich sei.
Wer soll denn dann Deine Frage nun so beantworten, dass geklärt ist, wie dem wirklich ist? Bleibt da noch jemand übrig?
 
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Georg2

Ja klar, vielleicht fertige Urteile der Gerichte sind z.B. sinnvoll. Man findet zwar viel im WWW, aber die meisten drehen sich um Zahlungssäumnisse oder falschen Abrechnungen. Das sind aber in keinem Falle alle, welche im Land irgendwo erstellt wurden. Auch andere Erklärungen der Bundesnetzagentur für Strom und was es alles noch gibt nützt. Es ist ja schon erst mal gut, dass man so weit wie bisher kam. Eines was schon relativ viel erklärt und Unterscheidungen klar herausstellt ist mit LG Lüneburg, Beschluss vom 16. April 2012 Az. 4 O 283/11 z.B. unter openjur-de
 
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Voki1

Zu was soll denn nun Dein Beitrag führen? Ich kann keine Frage entdecken. Es liest sich eher wie "auskot*en". Wobei der Grundgedanke gar nicht so abwegig ist. Es entspringt schon einer gewissen Logik, dass für die Stromabnahme ein Zähler erforderlich ist. Ohne diesen kann die Abnahmemenge nicht ermittelt werden, mithin ist er für eine Stromlieferung zwingend erforderlich. Wenn er da sein muss, dann müsste ihn der Stromlieferant möglicherweise auch kostenfrei stellen.

Genau hier wird es dann aber wieder schwierig, denn den Stromliefervertrag kann beliebig auch an Drittanbieter gegeben werden. Gleichzeitig findet kein Austausch des Zählers statt, weil der örtliche Hauptlieferant den Zähler zur Nutzung durch den Drittanbieter bereitstellen muss. Hierfür zahlt der Drittanbieter einen Betrag an den örtlichen Hauptlieferanten.

Schon aus diesem Grunde wird klar, dass der Zähler bzw. dessen Nutzung separat zu vergüten ist und die Annahme einer kostenfreien Bereitstellung (von wem eigentlich) keine so richtige Alternative darstellt. Zudem lassen sich die zwangsläufigen Bereitstellungen auch nicht in jedem Falle nachvollziehen. Beispiel: Miete einer Wohnung. Der Mieter ist regelmäßig zur ausreichenden Erwärmung der Wohnung verpflichtet. Wenn er verpflichtet ist, warum sollte dann separat dafür bezahlt werden müssen? Der Vermieter müsste doch für die Erwärmung sorgen und muss mithin die Kosten hierfür zahlen. Das Beispiel ist nun absichtlich etwas abwegig, aber ich wollte nur klar machen, dass das subjektive Gerechtigkeitsempfinden .... subjektiv ist.
 
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Georg2

Du hast das nicht wirklich verstanden, darum die Frage was der Sinn soll. Man kann als Vermieter den Mieterzähler benutzen und wie ein Mieter einen Vertrag eingehen, man kann ihn aber auch kündigen den Vertrag, wenn man keinen Strom entnehmen will und wird. Wenn man den Vertrag mit dem Lieferant kündigt, gibt es keine Preisvereinbarung mehr die verpflichtet. Das Netzbetreiber Anschlussverhältnis bleibt aber davon unberührt und kann generell nie was kosten. Den Stromliefervertrag kann man kündigen ohne dass ein anderer dafür genommen werden muss. Eine zwangsweise Bereitstellung ist die Pflicht von Staatswegen, dass der Netzbetreiber den Haushalt mit Kabel und Zähler versorgen muss, nicht mehr und nicht weniger. Einen 15€ Zähler muss man nicht "vergüten", was sollen solche unsinnigen Gedanken, der ist mit 2 Grundgebühren komplett für 15 Jahre bezahlt. Was noch vergütet wird oder werden soll (Wunschdenken) sind rumsitzende Mitarbeiter, genannt Wasserkopf, aber das ist gesetzlich nicht erzwingbar. Hier geht es also nicht um einen Mieter der keine Grundgebühr zahlen braucht und Strom nutzt, sondern um einen Vermieter, der seinen Leerstand ohne Strmnutzung nicht an die Energie mit gigantischen Summen Grundgebühr vergüten muss, nur weil die lange Weile haben und ggf. geldgeil sind. Dafür gerade gibts ja die Vertragsbeendung §20 Stromgrundversorgungsverordnung von Gesetzes wegen, also der Bundesnetzagentur Strom. Die sind für jeden Grundversorger darum Pflicht.
 
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Zuletzt aktualisiert 22.12.2024
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