Estrich schief - Beseitigung Mangel abgelehnt

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V

Voki1

da die Abnahme ja faktisch durch Deine EL stattgefunden hat.
Ja, das würde ich genauso sehen. Die Abnahme erfolgte konkludent durch die Aufnahme der Verlegetätigkeiten des Bauherren. Hier durfte der Auftragnehmer davon ausgehen, dass der Besteller die Ausführung als vertragsentsprechend akzeptiert hat. Fraglich ist aber, ob dieser Mangel ggf. nicht sofort aufgefallen ist. Dann wäre der Mangel natürlich im Wege der Gewährleistungsfrist vom Auftragnehmer zu beseitigen. Abnahme beseitigt gerade nicht die Mängelgewährleistung. Problematisch wird das für den Besteller dann, wenn er den Mangel bei Abnahme kannte, bzw. hätte erkennen müssen. Dann könnte der Auftragnehmer davon ausgehen, dass die Abnahme in Kenntnis des Mangels erfolgte, was seine anschließende Haftung für "diesen" Mangel im weiteren Verlauf ausschließt.
 
E

EarlyBird

Hallo Voki1,
danke für deine Darstellung des Sachverhalts. Zu folgendem Punkt habe ich eine Rückfrage:

Problematisch wird das für den Besteller dann, wenn er den Mangel bei Abnahme kannte, bzw. hätte erkennen müssen.
Wenn ich deine Antwort richtig verstehe, bin ich der Besteller. Wir hatten mit der Hausbaufirma eine Abnahme. Bei dieser Abnahme ist mir der schiefe Boden nicht aufgefallen, nach so etwas hatte ich auch nicht gesucht, geschweige denn, das ich die Sachkenntnis hätte, so etwas zu diesem Zeitpunkt zu erkennen. Bei dieser Abnahme ging es darum ob alles so gebaut wurde, wie es im Plan steht. (Also z.B.: sind die Schalter und Steckdosen dort, wo wir sie bei der Bemusterung positioniert haben. Entsprechen die Fenster, die Fensterbänke, überhaupt alles dem, was in der Bemusterung besprochen wurde. Darüber hinaus ging es nur um irgendwelche Macken in den Türen oder der Treppe.).

Der schiefe Boden fiel mir erst ca. 4 Wochen nach der Übergabe/Abnahme des Hauses auf; im Zuge des Verlegen des Parketts. Dass das ein Baumangel ist (oder sein könnte), ist mir zu diesem Zeitpunkt nicht in den Sinn gekommen (Laie). Gut. Mein Fehler, aber wenigstens möchte ich daraus lernen.

Dass das einer sein könnte wurde mir erst viel später klar, als ich mich im Zuge mit anderen Mängeln an dieser Stelle und den daraus resultierenden Problemen (z.B. schlecht zu schließende Terrassentüren, zufallende Terrassentüren, nicht winddicht schliessende Terrassentür) intensiv damit beschäftigte und erkennen musste, dass der ansteigende Boden z.B. verantwortlich dafür ist, dass eine Terrassentür nicht winddicht schließt. Dies schliff über den Boden, daraufhin wurde sie von Monteuren der Hausbaufirma so weit nach oben gestellt, dass der Dichtungsgummi die Öffnung des Schließzapfens nicht mehr winddicht abschließt.

Ich kann auch nicht ausschließen, das der schiefe Boden zwar schon zum Zeitpunkt des Parkett verlegen vorhanden war, sich danach aber noch intensiviert hat und deshalb möglicherweise auch bei Abnahme nicht vorhanden war. Zumindest hatten wir zum Zeitpunkt der Hausabnahme dort einwandfrei schließende Terrassentüren, ½ Jahr später rückte die Baufirma jedoch an, weil die Türen nur noch mit aktivem Anheben in den Rahmen bewegt werden konnten. Zunächst wurde diese nach oben positioniert, später - weil dies wenig brachte - wurden die Fensterbänke ausgebaut und das unter den Fenstern befindlichen Holz ausgefräst.

Ich bin mir mittlerweile ziemlich sicher, dass bei Montage dieses Bauteils ein oder mehrere wesentlicher Fehler begangen wurde(n), der oder die ursächlich für die Probleme sind. Leider gibt mir die Baufirma auch keine Auskunft darüber, was dazu geführt hat oder haben kann, dass das Holz unter den Fensterbänken ausgefräst werden musste.

Nach einem Gutachter haben wir uns schon erkundigt, das würde uns 2000Euro kosten und diese müssten wir selbst tragen.
 
EveundGerd

EveundGerd

Dieses Geld wirst Du wohl investieren müssen.

Hattet Ihr keinen eigenen Sachverständigen als Baubegleitung?

Wir haben heute den Vinylboden für unseren Hauptraum bestellt. Der Händler gab uns eine Broschüre mit, die er vorher erklärte.

Tenor: Bei einem Neubau muss der Estrich je nach Belagsart eine bestimmte Belegreife aufweisen, d.h. eine bestimmte Restfeuchte. Zudem muss das Estrichprogramm fertig gelaufen sein.
Es kann dennoch möglich sein, dass sich der Belag hebt. Wärme der Fußbodenheizung und Restfeuchte und dadurch bedingte Ausdehnung. Daher muss zwingend ein Abstand zwischen den Wänden und dem Boden vorhanden sein. Außerdem muss ab einer bestimmten qm-Anzahl in den Bodenbelag eine Dehnungsfuge eingebaut werden.

Ich nehme an, Du hast die für Deinen Boden wichtigen Verlegeangaben beachtet, so dass ein Anheben, Ausdehnen oder Verbiegen des verbauten Belags ausgeschlossen ist und nur der schiefe Estrich schuld sein kann oder?
 
E

EarlyBird

Wie in #Post8 wurde kein Estrich im klassischen Sinn verbaut. Bauseits wurde durch die Hausbaufirma auf 7cm Betonspiegel sog. Schallentkopplungsplatten aufgebracht. Darauf kam das Parkett.
 
B

Bauexperte

Wenn ich deine Antwort richtig verstehe, bin ich der Besteller. Wir hatten mit der Hausbaufirma eine Abnahme. Bei dieser Abnahme ist mir der schiefe Boden nicht aufgefallen, nach so etwas hatte ich auch nicht gesucht, geschweige denn, das ich die Sachkenntnis hätte, so etwas zu diesem Zeitpunkt zu erkennen.
Es nützt Dir jetzt wenig, aber ich möchte die Gelegenheit nutzen und aktuelle wie potenzielle BauherrINNEN auf Deinen Fehler aufmerksam machen!

Du schreibst an keiner Stelle von einem Sachverständigen; bedeutet für mich, es gab auch keinen - noch nicht 'mal den TÜV® oder die DEKRA® - und Du warst blauäugig genug anzunehmen, Du könntest eine Abnahme 'mal eben selbst begleiten/abnehmen.

Ich hoffe, daß die User und stillen Mitleser hier daraus lernen und es in Sachen ihres eigenen BV besser machen!

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Zuletzt aktualisiert 22.12.2024
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