die Gemeinden geben mittlerweile die Geldverbrennungsart gerne per Satzung vor
Also zu einer Zisterne wird sicher niemand gezwungen (Gegenbeweis?). Man muss m.E. unterscheiden zwischen Versickerung (Sickerschacht, Rigole etc.) und Zisterne zur Regenwassernutzung. Und bei Nutzung wiederum nach Nutzung zur Gartenbewässerung oder zur Nutzung im Haus (Waschmaschine, WC-Spülung, ...). Und nur die Versickerung wird häufig vorgeschrieben.
Ich habe jetzt für uns übrigens einen Bedarf von 7 m³ bis 25 m³ Zisternenvolumen ausgerechnet (nur Gartenbewässerung). Die Bandbreite ergibt sich über die Annahme zum Bewässerungsbedarf (100, 150 oder 250 L/m²/a). Die schiere Größe liegt am großen Grundstück (ca. 1200 m², die nicht versiegelt werden), wobei aller Wahrscheinlichkeit nach der Bewässerungsbedarf nicht linear mit dem Grundstück zunimmt, weil man irgendwie dann auch weniger intensiven Gartenbau betreiben wird (vermute ich mal). Eine Betonzisterne von 5,4 m³ kostet uns 1500 Euro Aufpreis (irgendwie im Bauträgervertrag verwurschtelt). Das ist in etwa so wirtschaftlich wie die Betontreppe oder die Kontrollierte-Wohnraumlüftung+Wärmerückgewinnung ... Man muss m.E. die 1500 Euro ins Verhältnis setzen zu den grünen Tanks, die die Leute sonst anschließend im Baumarkt kaufen (oder auch nicht).
Ich kenne jemanden mit einem Brunnen, der sehr eisenhaltiges Wasser liefert. Schon Autowaschen ist grenzwertig. Muss man immer von Fall zu Fall sehen ... Regenwasser ist eine Qualität für sich .