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SirSydom
Ich würde mal sagen du hast den Makler - wenn vielleicht auch nicht schriftlich - beauftragt indem du das Expose angefordert hast und über ihn Grundstück und Verkäufer kennengelernt hast. Steht in dem Expose eine Provision?
Eine Beauftragung des Maklers von Verkäuferseite ist nicht erforderlich!
Du kannst es natürlich probieren am Makler vorbei zu kaufen. Wenn der Verkäufer den Makler nicht beauftragt hat, dann merkt er es evtl. gar nicht. Wie ist das eigentlich genau abgelaufen??
Ich wüsste jetzt nicht wie der Makler rausbekommen sollte wer das Grundstück gekauft hat? Höchstens übers Grundbuch, aber die erteilen ja auch nicht Hinz und Kunz Auskunft..
Ich würde aber die Provision schonmal auf die Seite legen.. Wenn der Anspruch verjährt ist kannste davon in Urlaub fahren.
Eine Beauftragung des Maklers von Verkäuferseite ist nicht erforderlich!
Du kannst es natürlich probieren am Makler vorbei zu kaufen. Wenn der Verkäufer den Makler nicht beauftragt hat, dann merkt er es evtl. gar nicht. Wie ist das eigentlich genau abgelaufen??
Ich wüsste jetzt nicht wie der Makler rausbekommen sollte wer das Grundstück gekauft hat? Höchstens übers Grundbuch, aber die erteilen ja auch nicht Hinz und Kunz Auskunft..
Ich würde aber die Provision schonmal auf die Seite legen.. Wenn der Anspruch verjährt ist kannste davon in Urlaub fahren.