Im Bebauungsplan hab ich jetzt nicht explizit gefunden ausser ein Eintrag zu den Stützmauern:
"Sichtbare Stützmauern sind nur bei statisch und geländebedingten Erfordernissen zulässig, Höhe max. 1,50 m. Sie müssen einen Abstand zur Grundstücksgrenze von mind. 3,00 zur Grundstücksgrenze haben und...