Grundsätzlich: Ja!
Das ist aber sehr schwierig zu verallgemeinern, wenn man nicht klar während der kompletten Zeit trennt, wer was wie bezahlt hat. Wenn aber nicht klar vorher anders geregelt, steht dem Ehepartner aber definitiv ein Wertausgleich zu, da ihr ja in dieser Zeit gemeinsam veranlagt werdet und somit die Tilgung des Kredites aus eurer gemeinsamen Kasse kommt. Von welchem Konto das abgebucht wird, ist nicht entscheidend.
Falls das nicht gewünscht ist: Ehevertrag