Kreditvertrag nur auf eine Person Vorteile / Nachteile

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Zuletzt aktualisiert 22.11.2024
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Farilo

So richtig nachvollziehen kann ich das alles nicht muss ich ehrlich zugeben.
Wieso die Exfrau nur einen Cent Anrecht auf eine Wertsteigerung eines Hauses hat für das sie 0 Cent bezahlt hat. Unbegreiflich für mich.

Das ist wohl ein Grund wieso ich mit Mitte 30 nicht verheiratet bin
Bin da voll und ganz bei Dir!

Seit 11Jahren sehr glücklich mit meiner Partnerin.
Ich stehe allein im Grundbuch, da ich es allein bezahlt habe.


Genau DAS ist ja das schöne in der Beziehung ohne Heirat. Wenn der Partner bei einem bleibt, dann wegen der Person! Und nicht wegen materieller Geschichten.

Ich bin mir sicher dass es sehr sehr viele glückliche Ehen gibt.
Wenn ich mir die Scheidungsquote so anschaue, bin ich mir aber auch sicher, dass es einige unglückliche gibt

Das einige Frauen das anders sehen, ist klar.
Komisch dass Frauen an diesem Uraltkonzept so dermaßen festhalten, obwohl sie doch heutzutage ach so progressiv zu sein scheinen...

Am Endes des Tages muss jeder selber wissen was er macht.
Ich für meinen Teil möchte so wenig wie möglich von "anderen" (Staat, Gesetze, etc) gesagt bekommen, wie mit meinem Leben umgegangen wird.
 
F

Fuchur

Das höre ich so zum ersten Mal. Im Normalfall (wenn nichts anderes vereinbart ist) erfolgt im Scheidungsfall ein Zugewinnausgleich. Da das Haus zu Beginn der Ehe bereits einem Partner gehörte, wird der Zugewinn(!) überschaubar sein. Die Hälfte davon steht dem Partner zu. Das hat aber nichts mit einer eventuellen gemeinsamen Tilgung zu tun.
Gehen wir davon aus, dass das Anfangsvermögen ordentlich erfasst ist. Dann stehen z.B. einem Haus-/Grundwert von 500.000€ Schulden von 400.000€ entgegen. Das Anfangsvermögen beträgt also 100.000€. Nach x Jahren liegt der Hauswert bei 600.000€ und die Restschuld bei 200.000€. Dann besteht ein Endvermögen von 400.000€, also ein Zugewinn von 300.000€ der zu teilen und auszuzahlen ist. Da bei laufendem Kredit das Geld eher nicht auf dem Konto liegt, führt das quasi zum Zwangsverkauf. Das lässt sich ggf. mit einem Ehevertrag anders regeln, allerdings ist die Luft für einseitige Regelungen sehr dünn. Man kann z.B. bei sehr unterschiedlichen Einkünften und Vermögensverhältnissen den Zugewinn anders als 50/50 regeln, siehe Diskrepanzehe.

Erbschaften werden übrigens nicht zum Zugewinn gezählt.
 
F

Fuchur

@Farilo
Gleiche Situation hier. Wir stehen mit 9 zu 1 im Grundbuch und das entspricht in etwa den Tilgungsanteilen über die beabsichtigte Laufzeit.
 
77.willo

77.willo

Das Grundbuch hat nichts damit zu tun und trotz 9 zu 1 wirst du bei einer Scheidung 50% zahlen müssen. Gerade bei Männern mit eurer Einstellung bleibt die Frau oft zu Hause und erzieht die Kinder, was ist der Ausgleich dafür? Rein rechtlich kannst du in einer Ehe kein Haus allein abzahlen - Ihr zahlt es aus eurem gemeinsamen Einkommen.
 
F

Fuchur

Ich bin nicht verheiratet, daher zählt sehr wohl das Grundbuch und das ist auch gerecht für beide Seiten.

Und was die Kinder angeht. Nein, das tut sie nicht. Das ist in etwa gleichmäßig verteilt. Ist eben schwierig, wenn man im Mindestlohn festhängt und irgendwie trotzdem dankbar sein soll/darf, dass man überhaupt Arbeit hat.
 
R

Rollo83

Die Frau hat es doch aber auch gut, wohnt jahrelang in einem schönen Haus ohne jemals irgendwie Miete oder sonst was zu bezahlen. Hat somit natürlich auch Jahrelang mehr Geld in der Tasche. Trotzdem bekommt sie was vom Haus ab.
Dann müsste ich ja die Frau eigentlich zu 50% an der Tilgung beteiligen und das Geld weg legen und damit dann später eventuell die Frau aus zahlen. Ich will aber nicht das meine Freundin/Frau das Haus mit tilgen muss sie soll ihr Geld schön für sich ausgeben.
 
Zuletzt aktualisiert 22.11.2024
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