1. Es wäre besser, einen eigenen Thread zu erstellen.
2. Es wäre besser, einen Lageplan anzuhängen, idealerweise mit Nordpfeil.
3. Wo kommen die 49m² her?
4. Die 12m müssen nicht am Stück sein.
5. Was meinst Du mit "allen anderen Seiten"?
Grundsätzlich gilt:
Oberirdische Gebäude lösen Abstandsflächen aus, die von Gebäuden freizuhalten sind und die auf dem eigenen Grundstück liegen müssen. Diese betragen in RP mindestens 3m, können aber auch größer sein. Nur die in §8 (9) genannten Gebäude sind unter den dort genannten Voraussetzungen abstandflächenrechtlich privilegiert und dürfen in den Abstandsflächen anderer Gebäude stehen und lösen keine eigenen Abstandsflächen aus. Eine Wechselwirkung mit nicht privilegierten Gebäuden besteht nicht, also weder beeinflussen Gebäude, die Abstandsflächen auslösen, die Privilegierung noch wirken sich privilegierte Gebäude auf die Abstandsflächen nicht privilegierter Gebäude aus, völlig unabhängig von deren Anordnung.