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Escroda
Mir fehlt immer noch ein genauer Lageplan, aus dem die Grundstücksgrenzen klar ersichtlich sind. Dazu die exakte Lage der Baugrenzen und der Leitungsrechtgrenzen aus dem Bebauungsplan und, falls vorhanden, die Geometrie der laut Grundbuch und / oder Baulastenverzeichnis belasteten Fläche.Ich habe versucht den Plan nochmals besser zu gestalten.
Es gibt in den Bundesländern unterschiedliche Auffassungen zu diesem Thema. In BW scheint die Sache vom Verwaltungsgerichtshof geklärt zu sein (Aktenzeichen 8 S 1306/98): Solange die Terrasse selbst die erforderlichen Abstände einhält, verliert die Garage ihre Privilegierung nicht. Da deine Garage aber größtenteils außerhalb der überbaubaren Fläche liegt, wird eine sinnvolle Dachterrasse die Baugrenze überschreiten. Ob hier eine Befreiung erteilt werden kann, sollte dein Planer mit der Genehmigungsbehörde vorab klären.Hmm wär es zulässig die Dachterrasse abzugrenzen?